Hallo,
ich beziehe zur Zeit ALG II,beabsichtige aber im August ein Freiwilliges Soziales jahr anzufangen.
Das ist Voraussetzung fürs Studium. Wird vergütet mit 330 € monatlich. Dazu bekomme ich das Kindergeld meiner Tochter und Unterhaltsvorschuss. Alles zusammen liege ich damit ziemlich genau an dem Regelsatz für die Arge,werde von denen also nicht mehr bekommen,
Wie ist das denn aber mit Miete? Zahlen die das trotzdem oder kann/muss ich das dann woanders beantragen?
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Wenn du deinen/euren Lebensunterhalt komplett decken kannst durch eigene Einnahmen, kannst/solltest du Wohngeld beantragen. Um sicher zu sein, würde ich vorab jedoch sowohl das Wohngeldamt, als auch das bislang für euch zuständige anrufen und Näheres erfragen, denn es wäre schlecht, wenn du beim einen Amt beantragst und das andere für dich zuständig wäre ab dem Zeitpunkt. Da H IV und Wohngeld sich gegenseitig ausschließen, ginge dir hier sonst möglicherweise etwas verloren.
Gruß. Lirafe
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dein bedarf besteht aus regelsatz, unterkunftskosten und eventuell mehrbedarf
wenn das einkommen das nicht deckt, übernimmt das amt quasi die miete oder eben einen anteiligen bedarfdenn letztlich ist es egal, ob die leistungen die miete oder den grundbedarf sichern
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