Hallo meine Tochter lebt derzeit noch bei mir. Mein von mir getrennter Mann hat nun eine Wohnung (bekommt auch Hartz4) und es soll nun geregelt werden das die Tochter 4 Tage bei ihm unter der Woche und 3 Tage bei mir Freitag bis Sonntag. Da ich umziehen muss (Eigenbedarf) und sie in ihrer Schule bleiben soll. Wie werden aber nun die Leistungen berechnet da sie ja in beiden Bedarfsgemeinschaften wohnt? Und wie ist das mit der passenden Wohnungsgröße? Ist dadurch das sie nicht volle 7 Tage bei mir wohnt die Wohnung nicht mehr angemessen?
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Hierzu gab es schon einige Fragesteller - auch jetzt ist dazu gerade eines aktuell - parallel zu dir sozusagen, wobei natürlich die Einzelheiten immer unterschiedlich sind. "größere Whg weil regelmäßige Kindbetreuung?" In deinem Fall gehe ich definitiv davon aus, dass du eine größere Wohnung und infolgedessen auch die höheren Kosten der Unterkunft bewilligt bekommst.
An dieses andere Thema, von dem Advokat in dem jetzt laufenden o.g. Parallelbeitrag schreibt, kann ich mich auch noch erinnern und mir ist auch in Erinnerung, dass er wohl, obwohl es sich "nur" um Besuchskind(er) handelte, mehr Wohnraum zuerkannt bekam. Also dürfte das in deinem Fall kein "Thema" sein. Viel Glück.
Aber mal etwas anderes. Ist es für das Kind wirklich eine gute Lösung - dieses kontinuierliche Hin- und Her. Manchmal denke ich, die größte Liebe liegt im Verzicht, auch wenn das schmerzlich ist. Aber zur Ruhe - so richtig - kommt dieses Kind vermutlich nicht. Kürzlich gab es genau dazu einen Film oder eine Dokumentation, weiß nicht mehr genau. Trotzdem. Alles Gute.
Gruß. Lirafe
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du es liegt nicht an mir ich hätte auch lieber eine andere Lösung aber Tochter will zu ihrem Vater da er in der Nähe der schule wohnt, da die anderen Geschwister auch bei mir sind will sie hin und her. Mir passt das gar nicht und ich habe schon mit Jugendamt geredet die meinten man soll es versuchen es wird sich von alleine umstellen.
Und wie ist das mit den Kosten? Bekommen wir jetzt beide ALG2 und Kindergeld jeweils zur Hälfte für sie? Und wie ist das mit dem Hauptwohnsitz? Muss ich sie jetzt als zweiten Wohnsitz bei mir melden.........
Ach Fragen über Fragen........sorry
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