Was ist besser ??

  • Hallo Liebe leute, ich hoffe ich bin hier richtig...


    Ich habe mich von meiner Freundin getrennt, wohnen derzeit noch zusammen, haben 2 Kinder miteinander, ich bin im Juni 22, habe 1. 400€ Job


    das ersteinmal zu den grundlegenen sachen....

    Ich stehe nun vor der Wahl.


    gehe ich zurück zu meinen eltern, bekomme dort kein H IV da meinen Mama zuviel verdient


    oder suche ich mir eine eigene Wohung und bekomme H IV


    dasweiteren besteht die möglichkeit einen zweiten 400€ job zubekommen ( da ich im ersten meist nicht die vollen 400 schaffe) um diese voll zu machen.m


    Oder mache ich mich selbständig..


    kann ich als selbständiger kleinunternehmer auch 400 euro jobs annehmen und wenn ja wieviele...


    ich danke euch schon mal


    PS: am liebsten würd ich von der arge weg

  • Was für dich besser ist, kann man so pauschal nicht sagen.


    Ausziehen oder zurück zu den Eltern - Vor- und Nachteil(e)
    Solange du einen 400 € Job hast, ist der Unterschied gegenüber dem Wohnen bei deiner Mutter, dass du die Kosten der Unterkunft bekämst, sobald du eine eigene Wohnung hast. Ansonsten wärst du - bei deiner Ma wohnend - aus dem H IV Bezug `raus. (was dir ja, wie du schreibst, das Liebste wäre). Aber bitte beachte auch versicherungstechnische Belange. Wie bist du jetzt gerade krankenversichert - Familienversicherung - Mutter? Das funktioniert nur bis zum 23. Lebensjahr (zuzüglich unter Umständen noch Monate, die bei der Grundwehrdienstzeit entstanden sind). Danach müßtest du, wenn du bei den Eltern wohnst und kein H IV beziehst, selbst für die Krankenversicherung aufkommen; das sind derzeit etwa 160 €/monatlich. Ausnahme: Studenten bleiben bis zum 25Lebensjahr bei den Eltern mitversichert.


    Mit Minijob ab 401€ wärst du sozial abgesichert; der Arbeitgeber müßte für dich Sozialabgaben leisten über die Bundesknappschaft.


    Selbständigkeit und 400€-Jobs
    Du kannst auch als Selbständiger nebenher Minijobs annehmen, nur dass dann eben anders verrechnet wird und - je nachdem, wie der Vertrag / Auftrag formuliert ist, nicht in die Einnahmen als Selbständiger fließen, sondern separat abzurechnen sind.. Eine Anzahlbegrenzung kenne ich diesbezüglich nicht.


    Gruß. Lirafe