Ein guter Freund hat sich von seiner Freundin getrennt mit der in einer gemeinsamen Wohnung wohnt. Nun hat er sich eine eigene Wohnung gesucht die er aber erst zum 1.6 beziehen kann. Für diesen Zeitraum bis dahin zwingt ihm das Amt noch bei seiner Ex wohnen zu bleiben. Kann das Amt dies machen??? Ich bitte euch um Rat. Danke
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wie sieht denn das "zwingen" aus?
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ihm wurde angedroht das sie eine kontrolle durchführen das er diese zeit auch wirklich noch bei der ex wohnt
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also entweder erzählt er unsinn oder die behörde, denn schon der reine menschenverstand sagt einem doch, dass kein amt jemanden zwingen kann, irgendwo zu wohnen?!
das wäre sicherlich auch eine straftatich finde diesen gedanken sehr naiv
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Meint Ihr nicht, das das Amt evtl. der Meinung ist, das er vl. noch diese knapp 14 Tage in der derzeitigen Wohnung verweilen könnte, ohne das die andere Kosten übernehmen müssen/wollen?! Ich denke mal die Zusage für die Wohnung, ab 01.06. hat er ja bekommen, so wie es sich liest.
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