Rentennachzahlung Und Jobcenter

  • hallo,
    ich bin neu hier und habe eine Frage.
    Ich hatte im Zeitraum vom 01.09.2008 bis 30.04.2009 Anspruch auf Halbweisenrente.
    Diese habe ich nach über 2 jahren nun bekommen oder besser gesagt sie ist auf dem weg zu mir.
    Wir reden hier also von 2034 euro.
    Ich bin Momentan in einer Ausbildung und bekomme meine Ausbildungsvergütung, einen Mietzuschuss,
    und BAB.
    Jetzt meine Frage was passiert wenn ich das Geld einfach ausgebe?
    Ich weiß die haben einen Anspruch darauf aber ich könnte endlich einen Führerschein machen den ich dringend brauche!
    Mir ist klar das die Ämter es Spitz bekommen werden nur was kann im schlimmsten Fall passieren?
    Sperren die mir mein Geld oder muss ich es einfach nur zurück zahlen in Raten oder so?


    Danke für eure Hilfe


    lg dunkel

  • Wenn du in dem Zeitraum, für den du jetzt die Halbw"a"isenrente erhälst, andere staatliche Leistungen erhalten hattest, bei denen das Einkommen eine Rolle spielt, ist das Geld dann jetzt natürlich zurückzuzahlen. Aber schätze dich glücklich, dass du einen Ausbildungsvertrag hast und den Mietzuschuss bekommst. Natürlich wäre es verlockend, das Geld jetzt für den Führerschein nutzen zu können, aber glaube mir; du schläft ruhiger, wenn du den "richtigen" Weg wählst.

  • Offenbar meint der Liebe Gott es mal gut mit mir!
    Habe heute die W"a"isenstelle angerufen ;)
    Und die haben mir dann gesagt, das die alle stellen angeschrieben haben, und die keinen Erstatungsanspruch geltend gemacht haben.
    Auch das Jobcenter nicht.
    Wird mir der Betrag jetzt als Einkommen angerechnet, und ich bekomme keine Leistung mehr?


    lg

  • dunkel
    Gut reagiert; es wäre ja auch schade gewesen, wenn du nur Halb(so)"weise" wärst.
    Und im übrigen - super - freue mich mit dir. Laß`dir das möglichst schriftlich geben, sofern möglich.

  • dunkel
    Gut reagiert; es wäre ja auch schade gewesen, wenn du nur Halb(so)"weise" wärst.
    Und im übrigen - super - freue mich mit dir. Laß`dir das möglichst schriftlich geben, sofern möglich.


    habe ich ja schriftlich das die keinen Erstatungsanspruch geltend machen.


    aber...


    Wird mir der Betrag jetzt als Einkommen angerechnet, und ich bekomme keine Leistung mehr?


    lg

  • das ist sehr umstritten, der 14. senat des bsg hat kürzlich in anderer sache entschieden, es gilt das zuflussprinzip, daher wäre es einkommen
    das kollidiert aber mit dem allgemeinen, sprich übergeordnetem verfahrensrecht der sgb, sprich § 48 sgb x


    mal sehen, wo das hingeht


    kein erstattungsantrag. wusste denn das jobcenter von dem rentenverfahren?

  • hallo,


    wenn ich von meinem Sohn ausgehe, war es so:
    Er bekam auch diese o.g. Nachzahlung, juhu..ihm wurde rückwirkend für die Zeit als er Leistungen bezog, der sogenannte mtl. Betrag neu berechnet; das was ich dann zuviel bekam, wurde von mir eingefordert. Hier lief es mal nicht nach Zuflußprinzip.
    Seit wann erhälst du denn zuschußleistungen, schon?

  • wusste denn das jobcenter von dem rentenverfahren?


    Naja so wie ich halt im Nachhinein das da wohl doch noch was kommt.
    Und jetzt halt da die Renten Stelle dem Jobcenter bescheid gesagt hat.




    Seit wann erhälst du denn zuschußleistungen, schon?


    naja seit dem ich die Ausbildung mache also seit 8/2008


    Hab halt jetzt schon von vielen gehört die rechnen mir das als Einkommen und und ich hab dann garnix von der nachzahlung ;(


    lg

  • Was mich jetzt ebend wundert, wieso ist Dein Anspruch auf HWR nur für diesen Zeitraum? Auch wenn Du in Ausbildung bist, bekommst Du weiterhin HWR. Bzw. entweder HWR oder Kindergeld, es kommt dabei auf die jeweiligen Beträge an.