Hallo allerseits,
mein Freund (bulgare) lebt seit 8 Monate in Deutschland und ist auch polizeilich angemeldet. Er hat auch seit 8 Monaten ein Gewerbe als Haupttätigkeit. Leider ist er gezwungen, aufgrund der rückgang der auftragslage Hartz 4 zu beantragen. Heute waren wir beim zuständigen Jobcenter und haben eine Ablehnung der Leistung erhalten, weil er nicht im Besitz eines Arbeitserlaubnisses ist. Eine Freizügigkeitsbescheinigung hat er.
Wir kennen gleiche Fälle von Bulgaren die jedoch ohne Arbeitserlaubnis einen Anspruch auf Hartz4 erhalten haben.
Was machen wir falsch und wie können wir unseren Anspruch mit wiederspruch so geltend machen das es uns auch bewilligt wird?
Ist es richtig, dass er ohne Arbeitserlaubnis keine Leistung erhält obwohl er selbständig ist? Eine Arbeitserlaubnis erhält er leider nicht in diesem Fall.
Bin über jede Hilfe sehr dankbar.