hallo ich habe eine dringende frage
zuzeit wohne ich in einer wg, mein Sohn (wir haben beide das Sorgerecht leben aber getrennt) kommt an zwei Wochenenden und zusaätzlich 2 werktagen in der Woche also ca. 13 - 14 Tagen im Monat zu mir schläft bei etc.
jetzt würde ich gerne in eine eigene wohnung ziehen, habe auch eine schöne gefunden. der haken sie ist mit 52 m2 etwas zu groß und liegt mit ca. 300,- Kaltmiete inkl. kalten Nebenkosten auch knapp 50,- über dem Satz der mir als leistungsempfänger (alg 2) zusteht. meine frage ist nun wie verhält sich die Behörde? habe ich Anspruch auf eine größere Whg. bzw. höhere Kaltmiete und kann ich mein Kind diesbezüglich "anrechnen"
vielen dank