Reisekostenerstattung erst ab 6 € rechtswidrig
BSG, Az.: B 14/7b AS 50/06 R U. v. 06.12.2007
http://www.elo-forum.org/allgemeine-entscheidungen/25051-reisekostenerstattung-erst-rechtswidrig-bsg-az-14-7b-50-06-a.html
"Die Festlegung einer Bagatellgrenze von 6 Euro für die Fahrtkostenerstattung ist ermessensfehlerhaft; dies gilt sowohl für Meldetermine als auch für Beratungsgespräche."
Gilt dieses Urteil auch bei Bezug von Alg 1 oder müssen Alg1-Bezieher alle Reisekosten bis unter 6 Euro selbst bezahlen?