Ab August Berufsausbildung aber was nun?

  • Hallo


    Ich werde am 1. August diesen Jahres eine Berufsausbildung beginnen. Ich bin 23 Jahre alt und erhalte bis Ende Mai Elternunabhängiges Bafög da ich ein Abendgymnasium besuche. Falls ich bis August nun keinen Job bekomme oder nur einen 400 Euro Job, wäre es möglich eine staatliche Unterstützung zu bekommen? Ein Kollege von mir hatte damals so etwas wie ein Darlehen beantragt da sein Antrag auf Leistungen noch nicht durch war. Gäbe es so etwas auch in meinem Fall? Oder vorsichtshalber einfach Hartz4 beantragen?


    Liebe Grüße

  • Ich denke nicht, dass du Leistungen erhälst, weil du unter 25jährig noch von deinen Eltern unterstützt werden mußt/müßtest. Dies gilt im Regelfall - wie gesagt - entweder, bis du 25 Jahre alt bist oder aber eine erste abgeschlossene Ausbildung hast.

  • Vllt hätt ich noch einige Infos mehr geben sollen, sorry!


    Also, ich wohne seit 2 Jahren in einer eigenen Wohnung, habe im Mai 2008 schon einen Antrag für Leistungen und den Auszug aus der Wohnung meines Vaters bewilligt bekommen (aus schwerwiegenden sozialen Gründen) das geschah mit ärztlichem Attest, Stellungsnahme meines Vaters und mir selbst. Ich habe also den Auszug bewilligt bekommen und für ca. 6 Monate Hartz 4 bekommen. Danach habe ich dann BAfÖG bekommen und bin neben der Schule noch arbeiten gegangen.


    Ich wohne also seit Mai 2008 nicht mehr zuhause, wird mir der Leistungsträger nun sagen das ich zurück zu meinem Vater soll? Ich meine damals ist mir der Auszug ja bewilligt worden... und an der Lage zwischen mir und meinem Vater hat sich nur eins geändert, ich bekomme monatlich das Kindergeld überwiesen und das ist soweit das einzige Lebenszeichen was ich seit dem von ihm erhalten habe.

  • Siehste, c.c.trainee
    .. dann sieht die ganze Situation doch schon anders aus - eine völlig neue Belichtung. Wenn du schon seit 2 Jahren elternunabhängig lebst/wohnst, und das auch noch mit der seinerzeitigen Zustimmung des Amtes, kannst du zwischenzeitlich natürlich auch Zuschüsse beim Amt beantragen, vom Amt bekommen. Also stelle den/die Anträge rechtzeitig. Wenn du kein Einkommen hast, stellst du den Antrag auf H IV; hast du einen 400 E-Job, solltest du eher einen Wohngeldantrag stellen, da es in dem Fall ja "nur" noch um die Kosten der Unterkunft ginge, die dir fehlen.