HARTZ 4 und Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo Leute


    ich studiere und wohne mit mein mutter zusammen sie bekommt Hartz 4 und auf Bewilligungsbescheid steht unter meinem namen immer 0 € sie bekommt ca 500 € und wie erwähnt bekommt sie für mich wohl nix (außerdem bekommt sie kein Kindergeld die jetzt mit meine Beschäftigung wegfallen würde) naja aufjedenfall habe ich jetzt seit 2 Monaten einen Job und habe bis jetzt die ARGE nicht darüber informiert habe keine lust meinem Chef so ein scheiß Einkommens Bescheinigung zum ausfüllen zugeben


    kann da ärger geben das ich ihnen das bis jetzt nicht gesagt habe?


    soll ich es ihnen überhaupt melden?


    Gehör ich überhaupt zu der Bedarfsgemeinschaft obwohl ich keine Geld bekomme ( nach dem bescheid gehör ich ja dazu) ?


    und was ist mit Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II musste ich es deswegen melden? ich verdiene ca 900€ netto


    ich danke in voraus

  • Zitat

    keine lust meinem Chef so ein scheiß Einkommens Bescheinigung zum ausfüllen zugeben



    so schwer kann es doch nicht sein. zudem solltest du ja schon eine lohabrechnug bekommen haben.
    angeben müssst ihr das eikommen im rahmen der mitwirkugspflicht. falls nicht, droht eine sperre der leistugen wegen sozialbetrug. falls du über 25 jahre alt bist, kannst du eine wohgemeischaft mit deiner mutter billden. dann würde man lediglich die halbe warmmiete von deinem verdienst berücksichtigen.
    unter 25 zählt dein gesamtes einkommen und die leistugen der arge reduzieren sich signifikant.

  • Danielo
    Meiner Meinung nach stimmt deine Aussage nicht. Von 900 € netto könnte und kann sie gut und gerne alleine leben und ist somit - als Kind/Abkömmling - unabhängig von der BG. Daher "läuft" sie auch in den Bescheiden bislang nur mit "Null" durch. Das sollte auch so bleiben.


    dannika
    Ich würde eine Veränerungsanzeige (Formular) anfordern und alles Gefragte angeben. Zusätzlich fügt ihr ein gemeinsam unterzeichnetes Schreiben bei, in dem steht, dass du zwar noch zu Hause wohnst/lebst, ihr (also deine Ma und du) aber nicht gegenseitig füreinander einsteht.

  • na dann ist ja alles gut. warum hast du dann überhaupt gefragt, wenn du schon alles weist.
    dann kannst du ja dein einkommen beruhigt bei der arge angeben. dann wirst du sehen, dass sie mindestens die hälfte der wohnkosten berücksichtigen.

  • ja, dass macht ihr unter euch aus. davon weiss die arge sicher nichts. wenn sie dein einkommen feststellen werden, dann rechnen sie das bei den bedarf deiner mutter halt raus. aber du brauchst doch erstmal nichts machen, die kommen schon alleine dahinter. oder du beherzigst was lirafe geschrieben hat:


    Zitat

    dannika
    Ich würde eine Veränerungsanzeige (Formular) anfordern und alles Gefragte angeben. Zusätzlich fügt ihr ein gemeinsam unterzeichnetes Schreiben bei, in dem steht, dass du zwar noch zu Hause wohnst/lebst, ihr (also deine Ma und du) aber nicht gegenseitig füreinander einsteht.


    damit wärst du auf der sicheren seite.

  • na dann ist es ja o.k. wenn sie es ohne wissen der arge von dir bekommen hätte, wäre es als einkommen für die mutter
    meldepflichtig. dann kannst du ja auch beruhigt deine neuen einkommensverhältnisse bei der arge angeben. es würde sich wahrscheinlich nichts ändern.