Hallo Leute,
ich habe mich einpaar Informationen eingeholt per Internet ,komme aber nicht wirklich weiter, deswegen habe ich einpaar Fragen bezüglich des Kindesunterhalts bei Volljährigkeit...
Da mein Vater & meine Mutter seit November getrennt leben und ich ab September 2010 eine Erstausbildung beginne und Wir unser Haus verkaufen mussten, muss ich ab August / September 2010 in eine eigene Wohnung ziehen...
Mein Vater ist Unterhaltspflichtig, doch kümmert sich nicht darum bzw. er meldet sich nicht. Deswegen muss ich den Rechtsweg einschreiten...
Da ich gerade nur einen 400 Euro-Job habe kann ich mir keinen Rechtsanwalt leisten...
Muss ich daher zum Amtsgericht und mir eine Bescheinigung holen, dass ich mittelos bin? (bzw. Armenrechtsklage)Wie funktioniert das ? und damit dann zum Anwalt gehen?
Bekomme ich bei einer Erstausbildung 245 Euro Unterhalt ?
Was ist ,wenn mein Vater nicht zahlt ?
Liebe Grüße,