Kindesunterhalt bei Volljährigkeit

  • Hallo Leute,


    ich habe mich einpaar Informationen eingeholt per Internet ,komme aber nicht wirklich weiter, deswegen habe ich einpaar Fragen bezüglich des Kindesunterhalts bei Volljährigkeit...


    Da mein Vater & meine Mutter seit November getrennt leben und ich ab September 2010 eine Erstausbildung beginne und Wir unser Haus verkaufen mussten, muss ich ab August / September 2010 in eine eigene Wohnung ziehen...
    Mein Vater ist Unterhaltspflichtig, doch kümmert sich nicht darum bzw. er meldet sich nicht. Deswegen muss ich den Rechtsweg einschreiten...
    Da ich gerade nur einen 400 Euro-Job habe kann ich mir keinen Rechtsanwalt leisten...
    Muss ich daher zum Amtsgericht und mir eine Bescheinigung holen, dass ich mittelos bin? (bzw. Armenrechtsklage)Wie funktioniert das ? und damit dann zum Anwalt gehen?
    Bekomme ich bei einer Erstausbildung 245 Euro Unterhalt ?
    Was ist ,wenn mein Vater nicht zahlt ?


    Liebe Grüße,

  • Erstens ist nicht nur dein Vater unterhaltspflichtig dir gegenüber, sondern beide Eltern.
    Zweitens berechnet sich jedweder Unterhalt nicht nur nach Tabellen und/oder Einkommen (Ausbildungsvergütung) des "Kindes", sondern richtet sich nach dem Einkommen des Vaters / der Elgtern.
    Drittens - bevor du einen einen Anwlat aufsuchst, versuche es doch (sofern möglich, also wenn Anschrift bekannt), zunächst einmal mit einem persönlichen Schreiben/einer Aufforderung (Einschreibebrief).
    Viertens - Es gibt eine Rechtsberatungsstelle auch beim Amtsgericht, also dort, wo du diesen "Beratungshilfeschein" beantragen könntest gegen eine Gebühr von 10 Euro, die du zu tragen hast. Mithilfe dieses Scheines suchst du einen Anwalt auf, der für Familienrechtsangelegenheiten Fachanwalt ist, also zumindest relativ gut Bescheid weiß und läßt dich beraten. Der wiederum kann dir auch erläutern, wie das mit der Prozesskostenhilfe ist, falls du dann wirklich gegen deinen Vater (wrum nur Vater, deine Mutter würde eh`mit einbezogen werden von Amts wegen?) klagen willst.