Guten Tag. Frage ;Was ist wenn der Verkauf eines der angegebenen Grundstück mehr einbringt als die 150 Euro pro Lebensjahr?Sicher erst den Rest verbrauchen und dann neuen Antrag stellen. Gilt es dann sparsam zu leben etwa mit dem gleichen wie der Harz-Regelsatz?Gilt bei Neuantrag der beschlossene höere Vreibetrag? Danke im voraus.
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interessante frage;
könnte es streit drüber geben
auf jeden fall kannst du meiner ansicht nach mit dem geldüberhang den üblichen standart eines "normalen" geldverdieners leben, eben so, wie du vor alg 2 gelebt hast
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die arge sagt dir dann schon, wie lange du mit dem überschüssigen geld auskommen musst. die haben da tabellen, wo die gesamten lebensumstände(familiengröße, wohnkosten, krankenversicherungskosten usw.) eingerechnet sind.
verschleudern, verschenken und verschleiern ist dann nicht drin. also auch keine teuren reisen oder kfz.
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