Anspruch auf Sozialleistungen ?

  • Hallo


    ich wollte fragen ob es bei dieser Konstellation weitere und falls ja welche Leistungen geben kann:


    2 Personen Haushalt, 500€ Kreiditbelastung (ETW), 287€ NK,
    Person 1 Rentner (Pflegefall, 225€ Pflegegeld, keine 400€ Rente)
    Person 2 nicht erwerbstätig, pflegt, muss 140€ Kranklebversicherungsbeitrag privat entrichten, kein Arbeitslosengeld da kein Anspruch drauf, keine Einkünfte.
    Gewährt wird etwas über 400€ Lastenzuschuss (Wohngeld), sonst erst mal nichts, nicht mehr beantragt.


    Vermögen in absehbarer Zeit aufgebraucht, Belastung ersichtlich Höher als Einkommen, Fahrzeug notwenig (für Arztbesuche...) und vorhanden (nichts über 5000€ wert).
    Ok NV-Bescheinigung und Freistellung von Zuzahlung der KV da, aber das spart ja auch nicht so viel.
    Wie man sich vorstellen kann KFZ-Versicherung, Sprit, KFZ-Steuer, Pflegehilfsmittel die nicht bezahlt werden etc. alles belastend.
    So günstig ist der Einkauf bei Aldi auch nicht dass absehbar ist dass bald Minus auf Konto droht.
    Wenn was kaputt geht wird es teuer...


    Kann es hier was geben, wenn ja was ? Muss die Wohnung dazu "aufgebraucht" also verkauft werden?


    Danke für Tipps im Voraus

  • welche wohnung?


    die 5000 Euro-Grenze ist hier unerheblich, vermögen wird anders berechnet


    alg 2 könnte es geben, aber es feheln noch einige angaben


    denn möglicherweise gibt es vo sozialamt geld zum ausgleich der weiteren pflegekosten

  • die Flächenzahl, aber ich denke mal, mehr als 130 qm ist die Wohnung nicht groß udn auch kein Luxus, also müsst ihr sie nicht verkaufen


    zinsen kann man übrigens bei den wohngkosten anrechnen, die kreditraten selbst nicht

  • 63 m² ist sie, irgendwas um 80 000€.
    Die Pflegehilfsmittel wie Windeln zahlt die KV bis 30€ pro Monat (wenn sie mal zahlt), real aber über 100, Kleinfieh macht auch Misst, wenn man das und die KV Beiträge bekommen könnte, wäre auch schon mal was.