Hallo,
habe folgendes Problem:
Ich war bis mitte April arbeitslos, ab dem 15.04.10 startete neues Beschäftigungsverhältnis. Davor habe ich ALG 2 bezogen und habe auch rechtzeitig dem Job-Center mitgeteilt, dass ab dem 15.04.10 ich arbeiten gehe. Mir wurde dort gesagt, dass ich gemäß meinem Arbeitsvertrag noch im April Gehalt (Hälfte) bekommen würde, deshalb muss ich noch mit einer Rückzahlung von bereits erhaltenem ALG 2 für April rechnen.
Ende April 1160 Euro netto erhalten und Gehaltsabrechnung, wie aufgefordert, dem Job Center vorgelegt.
Jetzt kommt ein Schreiben in dem das gesamte Geld für April (606 Euro) verlangt wird.
Zitat:
"..606 Euro in der Zeit von 1.04.2010 bis 30.04.2010 zu Unrecht bezogen."
"Sie stehen seit dem 15.04.2010 in einem Beschäftigungsverhältnis und beziehen Einkommen"
Nun wird mir die Gelegenheit gegeben mich zu diesem Sachverhalt zu äußern, damit die dort entgültig entscheiden könnten.
Im Schreiben steht nur diese eine Summe und kein Berechnungs- bzw. gesetzliches Nachweis für die Begründung dieser Summe.
Mich interessiert, ob ich tatsächlich die ganze Summe und nicht die Hälfte (also vom 15.04 bis 30.04) zurückzahlen muss?
Wenn jemand weiß, nach welchen Gesetzesparagraphen des Sozialgesetzbuches solche Situationen geregelt werden, bitte mitteilen!
Vielen Dank im Voraus!