Ab wann Leistungen bekommen.?

  • Hallo,
    Im moment bin ich noch verheiratet. wir haben zusammen ein Kind 2,5 J. und drei stiefkinder die alle bei uns leben. Die älteste macht eine ausbildung und bekommt ca 330 € Lohn und ca 350 € Unterhalt von Ihrem Leiblichem Vater.


    Wir haben uns entschlossen uns zu trennen. Ab dem 1.06.2010 beginnt unser trennungsjahr. Ich wohne aber trotzdem noch in der gleichen wohnung da ich mir nicht so schnell eine neue leisten kann. Evtl. habe ich ab dem 01.07.2010 eine neue Wohnung. Im moment haben wir alles getrennt ( Konto - einkäufe usw.


    Ich gehe arbeiten und verdiene ca 800-900 € im Monat.
    Ab dem 01.06.2010 Muss Sie sich selbst versichern da wir im moment Familienversichert sind. Dies muss auch getrennt werden.


    Sie hat im Jobcenter schon nachgefragt ab wann Sie leistungen beziehen kann. Die meinten erst bei meinem auszug. Stimmt das ?


    Wenn ich sie immer mitfinanzieren muss kann ich nie ausziehen. Da ich weniger wie 900€ verdiene bin ich nicht verpflichtet Ihr unterhalt zu zahlen. Ausserdem wer zahlt dann Ihre Krankenkasse ?

  • Zitat

    Ausserdem wer zahlt dann Ihre Krankenkasse ?


    sie bekommt doch sicher auch hartz4. da wäre sie dann versichert.


    richtig ist auch, dass solange ihr in einer wohnung wohnt, eure gesamten einkünfte als bedarfsgemeinschaft addiert werden.


    einfach mal sagen, wir sind getrennt und eine hat nun anspruch auf hartz4, die welt ist sicher einfach, aber so einfach nun auch wieder nicht.

  • Einfach mal sagen das wir getrennt sind tun wir ja nicht.
    Das es zusammengerechnet wird ist auch klarr. Aber Sie bekommt ja gar nichts und soll sich erst melden wenn ich ausgezogen bin.


    Und das kann ja wohl nicht sein. So stehts aber auch im ersten Thread:D

  • Deine Frau mit den Kindern hat Anspruch auf Familienversicherung in der GKV bis zum Eintritt Rechtskraft der Scheidung. Hat also mit dem Trennungsjahr nichts zu tun.


    Ihr werdet als BG gerechnet, solange Ihr zusammenwohnt. Versuch doch dem SB ein Schreiben von dem Anwalt, der die Scheidung regelt vorzulegen und damit nachzuweisen, dass Ihr nicht mehr füreinander einsteht.


    Wenn du ausgezogen bist, bist du für dein Kind unterhaltspflichtig und deine Frau muss für euer Kind Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, den Du sobald es dir möglich ist, zurückzahlen musst, was deine Schulden Monat für Monat wachsen lässt.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking

  • Also meine Anwältin meinte das auch die Krankenversicherung ab dem anfang des Trennungsjahres getrennt sein muss. Da alles getrennt sein muss ansonsten beginnt das Trennungsjahr nicht. Erst wenn alles komplett getrennt ist und es keine gemeinsamen Sachen wie z.b Versicherungen, Konten usw gibt.

  • deine anwältin hat wohl keine ahnung, denn:




    es ist definitiv so, dass die familienversicherung bis zur rechtskräftigen scheidung aufrecht erhalten werden muss.

  • @ Danielo


    Müssen nein, können ja. Es kann einen keiner zwingen sich nicht selbst zu versichern, wenn man die Beiträge auch selber bezahlt.


    Du solltest mit deinen Aussagen nicht deinem Vorbild nacheifern. Viel Rauch und bla bla und nichts kommt dabei raus, zumindest nichts verwehrtbares.


    Wie wäre es mit erst Hirn einschalten und dann die Tastatur oder den Lautsprecher bedienen, bevor man anderen Ahnungslosigkeit unterstellt und selber Mist verzapft.


    Die ARGE wird wohl, um die Beiträge zu sparen, auf der Familienversicherung bestehen, wäre die richtige Antwort.



    Gruß Klaus


    Keep on rocking

  • @ Danielo


    Dann kann ich nicht verstehen, warum du so gegen Sozialbetrug bist, wenn du als Vorbild einen bestraften Steuerhinterzieher hast und dessen Prozesskosten zum vom Staat noch übernommen wurden und die anderen Anklagepunkte nur nicht nachgewiesen werden konnten.


    Ein Hoch auf Deutschland und seine "Vorbilder" und die, die Ihnen blind nacheifern.


    Ich finde es traurig, dass es immer noch Menschen gibt, die aus der Geschichte nichts lernen können oder wollen.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking