Kindergeld Rückforderung

  • Sachverhalt:


    Ich bin 21 Jahre alt und seit dem 24.04.09 Mutter.
    Bislang wurde für mich ununterbrochen und für meinen Sohn seit April 2010 Kindergeld gezahlt.
    Am 28.09.2008 hatte ich der Familienkasse schriftlich mitgeteilt, dass ich meine ca 2-3 Monate zuvor begonnene Schulausbildung aufgrund der damaligen Schwangerschaft abbreche.
    Ich habe keinerlei Zeugnis über den Abbruch der Schule da ich sie einfach nicht mehr besucht habe.
    Ich habe den Abbruch der Schule ebenfalls dem Amt für Arbeit & Soziales mündlich mitgeteilt.
    Die Familienkasse fordert nun von mir einen Nachweis über den Abbruch der Schulausbildung und behauptet, dass Ihnen bislang keinerlei Veränderungen mitgeteilt wurden.
    Was ich allerdings nicht verstehe, da ich selbst noch eine Kopie dieses Schreibens besitze.
    Meine Mutter selbst, welche ja das Kindergeld für mich erhält kann bezeugen dieses Schreiben mit mir aufgesetzt und abgeschickt zu haben.
    Jedoch nur als normalen Brief nicht als Einschreiben o.ä.
    Da daraufhin keine weiteren Unterlagen angefordert wurden dachten wir, der Mitteilungsplicht ausreichend nachgekommen zu sein.
    Schließlich wurde das Kindergeld für meinen Sohn auch anstandslos genehmigt.
    Desweiteren hätte ich durch meinen ALGII Bezug keinerlei finanziellen Vorteil davon, da mir das Kindergeld dort ja wieder abgezogen wird.
    Dort hat ebenfalls niemand einen Kindergeldbezug für mich beanstandet.


    Meine Fragen wären:


    Ist es nicht möglich, dass ein Brief durch die Post oder menschliches Versagen seitens der Behörde verloren ging? Und wenn ja, kann man mich bzw. meine Mutter als Zahlungsempfängerin etwa dafür Verantwortlich machen?
    muss ich mit einer Rückforderung seitens der Familienkasse rechnen?
    Wenn ja, müsste nicht eigentlich das Amt für Arbeit und Soziales diesen Betrag dann erstatten?


    Sollte ich mich bereits an meinen Anwalt wenden oder warten, ob die Familienkasse eine Rückforderung an mich stellt?

  • Mach`s doch nicht so kompliziert. Falls du noch eine Zweitschrift deines damaligen Schreibens hast, übersende das der Familienkasse (möglichst zusammen mit einem Schreiben der Schule, das du mit Sicherheit erhalten wirst, das aussagt, dass du "abgebrochen" hast) und gut is`. Anwälte etc. - solche Geschütze - hebt euch doch bitte auf für wirklich konkrete Schwierigkeiten; im vorliegenden Fall ist doch noch gar nichts abschlägig beschieden worden, sondern man braucht lediglich einen (vielleicht auch weiteren, aber egal) Nachweis von dir.

  • war schon oft nicht anders möglich als mit anwalt... und eine saftige Rückzahlung...ohne dass ich einen Vorteil davon gehabt hätte würde mich locker in den Ruin treiben.
    da macht man sich schon Gedanken ob man sich nicht gleich Hilfe suchen sollte.


    Ich habe vor mich am Montag mit der Schule in Kontakt zu setzten... aber ob die mir ohne weiteres eine Bestätigung ausstellen für eine fast 2 Jahre zurückliegende vllt 3 Monatige Ausbildung...die ich dann einfach (damals aus Überforderung) ohne es der Schule mitzuteilen beendet habe, weiß ich ja noch nicht.


    und selbst wenn ich diese nachträglich einreiche bleibt die Behauptung, sie hätten nie etwas von mir erhalten ja im Raum stehen.


    Trotzdem Danke :)