Hallo zusammen,
die Zeit ist wieder gekommen, wo ich einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen von ALG II stellen muss.
Letzten Monat habe ich mir einen Motorroller aus meinem bereits bestehenden und bei der ARGE bekannten Barvermögen zugelegt. Die Versicherungsabbuchung und die Abbuchung des Kaufpreises ist aus meinen Kontoauszügen ersichtlich.
Er ist nun mal ein Kfz, wenn auch nicht besonders wertvoll.
Diese Anschaffung werde ich wohl jetzt angeben müssen, obwohl sich rein rechnerisch nichts an meinen Vermögensverhältnissen geändert hat.
Wie seht Ihr das? Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Ein schönes Wochenende
Gruß
mumbiker