Änderung der Vermögensverhältnisse

  • Hallo zusammen,


    die Zeit ist wieder gekommen, wo ich einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen von ALG II stellen muss.
    Letzten Monat habe ich mir einen Motorroller aus meinem bereits bestehenden und bei der ARGE bekannten Barvermögen zugelegt. Die Versicherungsabbuchung und die Abbuchung des Kaufpreises ist aus meinen Kontoauszügen ersichtlich.
    Er ist nun mal ein Kfz, wenn auch nicht besonders wertvoll.
    Diese Anschaffung werde ich wohl jetzt angeben müssen, obwohl sich rein rechnerisch nichts an meinen Vermögensverhältnissen geändert hat.
    Wie seht Ihr das? Wie würdet Ihr Euch verhalten?


    Ein schönes Wochenende


    Gruß
    mumbiker

  • @ advokat
    Danke für die Antwort. So sehe ich das eigentlich auch. Ich hätte da als Vergleich an den Kauf einer Waschmaschine gedacht. Den würde ich auch nicht angeben.
    Wenn ich es angebe, dann werde ich womöglich wieder alle möglichen Beweise und Belege einreichen müssen, die sich z.B. auf den Wert des Rollers beziehen.

  • Ja, das ist zwar so - aber im Gegensatz zu einer Waschmaschine wird in den Formularen nach Kfz-Versicherungen bzw. Steuern und/oder Kfz-Brief gefragt. Dort natürlich mußt`e dann die Versicherung für den Roller und den Roller selbst insofern indirekt auch angeben.

  • Danke.
    Um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, werde ich diesen Kauf angeben.
    Da er in einem überschaubaren wirtschaftlichen Rahmen liegt, wird sich dadurch kein Problem ergeben.
    Damit habe ich ja auch durch die entstande erweiterte Mobilität meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht.
    Bisher hatte ich kein Kfz.