hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen:
Ich musste aus meiner früheren wohnung aufgrund einer räumungsklage ausziehen. die richterin erliess nach rücksprache mit meinem betreuer ein versäumnisurteil gegen mich, in dem sie bestätigte, dass es auch bei streitiger verhandlung zu einer auszugsverfügung kommen werde. ich habe daraufhin eine andere wohnung gefunden, die zwar teurer als die alte ist, aber immer noch im Rahmen des erlaubten liegt. meinem betreuer wurde auf anfrage bestätigt, dass ich die wohnung anmieten darf, leider nur mündlich, weil der neue vermieter eine zusage haben wollte. aber auch mündliche zusagen von arge-mitarbeitern sind doch gültig - denke ich. letzten monat ist meinem betreuer mitgeteilt worden, dass nur mietkosten in Höhe der alten miete übernommen werden. man zieht mir neunzig euro monatlich ab. die frühere wohnung war echt günstig und so etwas findet man hier nur ganz, ganz selten. jetzt ist die mitteilung eingegangen, dass auch die umzugskosten nicht übernommen werden. das war meinem betreuer auch telefonisch anders mitgeteilt worden. er hat gegen die bescheide widerspruch eingelegt. aber diese verfahren dauern hier immer sehr lange. muss ich mich jetzt über monate mit dem abzug von 90 euro abfinden und auch noch mit dem umzugsunternehmen wegen der kosten herumschlagen?obwohl ich einen betreuer habe, belastet mich das alles doch sehr doll. und 90 euro monatlich weniger ist auch ein gewaltiger schlag ins kontor. weiss hier jemand weiter? freue mich sehr über evtl. ratschläge.
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beim sozialgericht ein eilverfahren einleiten
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hallo advokat, vielen dank für deinen tip mit dem eilantrag beim sozialgericht. bist du dir sicher, dass man den eilantrag trotz der laufenden widerspruchsverfahren stellen kann? mein betreuer scheint mir in der sache auch nicht gerade voll drauf zu sein. lg von jolik
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