Ich lebe in Spanien und arbeite dort schon seit Jahren während der Saison vom 01. Mai bis 31. Oktober. Die übrigen Monate erhalte ich Arbeitslosenhilfe. Ich habe gerade zum 01. Mai wieder angefangen - werde jedoch zum 31. Juli gekündigt - trenne mich von meinem Partner, der auch gleichzeitig mein Chef ist - und gehe zurück nach Deutschland. Ich weiss es gibt den E 303 - dass ich meine Arbeitslosengeldansprüche aus Spanien somit auch in Deutschland geltend machen kann - nur habe ich ja gerade erst wieder angefangen zu arbeiten und war davor schon 6 Monate auf Arbeitslosenhilfe angewiesen.
Hab ich denn eigentlich Anspruch auf normales Arbeitslosengeld oder muss ich gleich Hartz 4 beantragen?
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da hilft eine konkrete anfrage bie der BfA
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