3 Monate nicht versichert, trotzdem Anspruch?

  • Hallo!



    Bevor hier einige direkt losschreien, mir ist klar, dass in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht.


    Folgendes:


    Ich war ab November '09 selbstständig, da mein Auftraggeber insolvent gegangen ist, bin ich im April '10 zum Arbeitsamt und habe mich arbeitslos gemeldet. Die Beraterin meinte, dass das Arbeitsamt dann auch meine private KV übernehmen wollte (zahle mtl. 250€). Soweit, so gut. Nun zum Problem: Ich war in der Zeit von November '09 bis Januar '10 nicht krankenversichert. Ich habe meine Versicherung über einen Versicherungsberater gemacht. Der meinte zu mir, es bestünde zwar eine KV-pflicht, aber es gäbe eine Versicherung, die das nicht so "eng" sieht, und eine gesetzliche Lücke nutzt, um das Eintrittsdatum frei wählbar zu halten. Hab ich dann natürlich dankend angenommen, und mich erst ab Februar '10 versichert.


    Ich gehe fest davon aus, dass ich früher oder später die 3 unversicherten Monate noch nachzahlen muss.
    Worum es mir hier jetzt aber geht: Kann mir das Arbeitsamt aufgrund der 3 Monate, in denen ich nicht versichert war, eine Sperrzeit o.ä. auferlegen? Ich habe es mir von meiner Beraterin schon durchrechnen lassen, ich habe normal defintiv noch Restanspruch auf ALG1, da ich in den letzten 2 Jahren (vor meiner Selbstständigkeit) ja immer in einem Arbeitsverhältnis war.


    Haben die 3 nichtversicherten Monate jetzt Auswirkung auf meine Leistungsbewilligung???



    Hoffe, mir kann da jmd weiterhelfen....

  • An sich weißt du alles schon selbst. Du hast regulär Anspruch auf das ALG, wobei du keine Leistungssperrung zu befürchten hast, weil 3 Mo KV-Vers.-Beiträge ausstehen. Diese allerdings (weißt`e ja) übernimmt das Amt nicht rückwirkend. Die ausstehenden Beiträge für die zurückliegenden 3 Monate mußt du nachträglich begleichen. Vielleicht bittest du um Stundung oder so; habe keine Ahnung, wie die einzelnen Krankenversicherungen darauf reagieren. Alles in allem aber sieht es nicht schlecht aus für dich.

  • @ lirafe


    Die PKV wird keine Beiträge nachverlangen, da er ja auch den Versicherungsschutz erst seit Feb 2010 hat.


    @ lilou
    Die meisten PKV-Unternehmen fordern eine lückenlose Krankenversicherung, um die Wartezeiten zu erlassen. Du solltest in deinem Antrag nachsehen ,welchen Zeitraum dein Vermittler, für die Vorversicherung eingetragen hat. Sollte der nicht stimmen und die PKV davon erfahren, ist dein Versicherungsschutz gefährdet, das nennt man Anzeigenpflichtverletzung und gibt dem Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, den Vertrag rückwirkend aufzuheben. Die bis dahin gezahlten Beiträge bekomst du auch nicht mehr zurück.


    Prüfe wer sich bindet. Auf deinen Anspruch auf ALG I hat das keine Auswirkung.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking

  • klaus  
    Also ist das wirklich so eine "Lücke", wie lilou schreibt; wird das dann auch nicht von der vorherigen Krankenkasse nachgefordert, sondern liegt im Ermessen einer Versicherung? Ich dachte, gesetzliche Regelungen sind bindend.

  • @ lirafe


    Wenn die GKV dahinter kommt dann müssen die Beiträge nachgezahlt werden. Nur wird es bei einem Wechsel in die PKV, nur von der PKV geprüft. Wo kein Kläger auch kein Richter.


    Gruß Klaus


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