Hallo!
Bevor hier einige direkt losschreien, mir ist klar, dass in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht.
Folgendes:
Ich war ab November '09 selbstständig, da mein Auftraggeber insolvent gegangen ist, bin ich im April '10 zum Arbeitsamt und habe mich arbeitslos gemeldet. Die Beraterin meinte, dass das Arbeitsamt dann auch meine private KV übernehmen wollte (zahle mtl. 250€). Soweit, so gut. Nun zum Problem: Ich war in der Zeit von November '09 bis Januar '10 nicht krankenversichert. Ich habe meine Versicherung über einen Versicherungsberater gemacht. Der meinte zu mir, es bestünde zwar eine KV-pflicht, aber es gäbe eine Versicherung, die das nicht so "eng" sieht, und eine gesetzliche Lücke nutzt, um das Eintrittsdatum frei wählbar zu halten. Hab ich dann natürlich dankend angenommen, und mich erst ab Februar '10 versichert.
Ich gehe fest davon aus, dass ich früher oder später die 3 unversicherten Monate noch nachzahlen muss.
Worum es mir hier jetzt aber geht: Kann mir das Arbeitsamt aufgrund der 3 Monate, in denen ich nicht versichert war, eine Sperrzeit o.ä. auferlegen? Ich habe es mir von meiner Beraterin schon durchrechnen lassen, ich habe normal defintiv noch Restanspruch auf ALG1, da ich in den letzten 2 Jahren (vor meiner Selbstständigkeit) ja immer in einem Arbeitsverhältnis war.
Haben die 3 nichtversicherten Monate jetzt Auswirkung auf meine Leistungsbewilligung???
Hoffe, mir kann da jmd weiterhelfen....