hallo erstmal,
also zu meinen Fall... Ich und mein Sohn (10 Jahre)(Hartz4) leben seit November zusammen mit meinen Lebensgefährten(Arbeitnehmer), führen bisher noch das "jahr auf probe" sprich KEINE Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft. So jetzt bin ich im 6. monat schwanger, wie lange läuft das Jahr auf probe ?? bis zur geburt, oder? weil ja dann ein GEMEINSAMES kind im haushalt lebt ..
so jetzt Hab ich auforderung vom Amt bekommen ich soll Anlage UH 2 ausfüllen, da geht es drum das der Kindvater für mich unterhalt zahlen soll. es wird auch danach gefragt wieviel der Kindsvater verdient, was ich abba nicht angeben darf oder kann, da wir ja keine Verantwortungs- und einstehgemeinschaft führen.
Kann mir das Amt da draus nen strick drehen ??
So das nächste ist, mein lebensgefährte ist momentan noch in einer Privatinsolvenz, zahlt für seine beiden töchter aus erster ehe unterhalt und und und.. rechnet das Amt das dann auch mit ein in dem moment wo er für mich aufkommen muss ????
hoffe auf schnell und hilfreiche antworten, danke schon mal im voraus
Lg von der Becca