auslandsaufenthalt

  • hallo ich bin seit 16 jahren im ausland (nicht europa) und habe vor im juli mit meinen 3 kindern wieder nach deutschland zu ziehen .habe ich einen anspruch auf leistungen bis ich arbeit gefunden habe,und welche leistungen waehren das?ausserdem ist mein juengster erst 6 monate alt , kann ein vater auf seine kinder aufpassen und leistungen beantragen?

  • Abgesehen von Deinen eigentlichen Fragen möchte ich -kein Experte- Dein Augenmerk auf die Pflicht zur Krankenversicherung lenken.


    Ich habe ebenfalls sehr lange im Ausland gelebt und als ich 2008 nach D zurückkehrte -und zwar ohne die Jahre zuvor krankenversichert gewesen zu sein- mußte ich aufgrund des bestehendes Gesetzes rückwirkend ab April 2004 Beiträge entrichten. Diese Pflichtbeiträge werden von allen Kassen gnadenlos eingefordert, inclusive Säumniszuschlägen und Zinsen. Deshalb unbedingt Nachweise zur Krankenversicherung besorgen, falls nicht vorhanden - sonst fängt man in D mit einem Schuldenberg an!


    Leistungen erhält wohl jeder, der unverschuldet arbeitslos wurde, dessen Vermögen incl. Kraftfahrzeug einen gewissen Wert nicht übersteigt, der insofern bedürftig ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Genaueres kann ich nicht sagen.