Bräuchte mal Hilfe bezüglich des Niesbrauchrechtes.
Mein Vermieter sagte mir heute er kann mir die Wohnung nicht vermieten sondern seine Pflegebedürftige Mutter da diese Niesbrauch eingetragen hat.
Ist das für mich wichtig? Muß ich da auf irgend etwas achten? Mietvertrag ist noch offen.
-
-
Wenn für die Mutter ein lebenslanges (meist ist dies der Fall) Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, hat sie alle Recht an der Wohnung. Warum bewohnt sie diese Wohnung nicht selbst; dieses Wohnrecht besagt ja an und für sich konkret, dass das für "sie, also die Mutter" ist. Also nicht nur das Recht allgemein an der Wohnung, sondern es betrifft explizit das "Wohnen". Also könnte für dich die Formulierung in dem seinerzeit formulierten Notarvertrag relevant sein. Ist die Mutter nicht interessiert, oder ist sie in einem Heim untergebracht oder sonstwas? Wichtig wäre für dich eine konkrete, sehr gut ausformulierte Vereinbarung und Vertragspartner in dem Fall ist tatsächlich die Mutter, es sei denn, der "Sohn/Vermiete" hat Vollmachten, die auch dieses Recht beinhaltet.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,5k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-