Wie werden Zinserträge auf Hartz IV angerechnet?

  • Hallo,
    ich hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann. Ich habe folgendes Problem: im Zeitraum von 2007 - 2008 erhielt ich ein aufstockendes Hartz IV von monatlich 117 Euro zu meinem Arbeitseinkommen hinzu.
    Gleichzeitig habe ich damals mit dem sparen begommen und monatlich eine Summe auf ein Tagesgeldkonto gelegt. Dadurch erhielt ich im Jahr 2008 Zinsen in Höhe von knapp 70 Euro.


    Das ich dieses Konto habe, dies habe ich der Arge aus Unwissenheit nicht mitgeteilt. Vor einigen Wochen erhielt ich daraufhin einen Brief, dass bei einem Datenabgleich herausgekommen ist, dass ich im Jahr 2008 Zinserträge erwirtschaftet habe. Diese gesamte Summe soll ich nun zurückzahlen.


    Ist dies überhaupt rechtens? Ich habe mal gelesen, dass 50 Euro im Jahr anrechnungsfrei sind, stimmt das?


    Ich würde mich über eine Antwort freuen. Dazu sei gesagt, dass ich es ziemlich ungerecht finde. Da will man Geld sparen und wird dafür doch eigentlich noch bestraft.


    LG
    Sunshine

  • Hallo,
    zunächst einmal werden Zinsen als Einkommen in dem Monat des erhalts angerechnet, das gleiche würde bei betriebskostenrückzahlung oder stromkostenrückzahlung und so weiter geschehen. Du kannst von Glück reden, das du seitens des Datenabgleichs nicht von der ARGE noch eine Sperre deiner Leistung erhalten hast, weil du es ja verschwiegen hast... ob aus unwissenheit, sei mal dahin gestellt, bei Beantragung der Leistung hast du auch eine Verpflichtung zur Auskunft unterschrieben.


    LG

  • Zinserträge über 50 € erst sind meldepflichtig, daher gehe ich mal davon aus, dass 50 € auch anrechnungsfrei sind und bleiben müssen. Das ist der Umkehrschluß.


    Habe mal nachfolgend etwas kopiert hier aus dem Forum: "Die Bundesagentur für Arbeit weist zum Jahreswechsel erneut darauf hin, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II alle Einkünfte melden müssen. Die Meldepflicht ist nicht neu. Es wird allerdings gerne vergessen, auch Einkommen aus Kapitalvermögen anzugeben.


    Der Hinweise kommt nicht von ungefähr zu diesem Zeitpunkt. Bei den meisten Geldanlagen, ob nun Sparbuch oder Tagesgeld, werden die Zinsen zum Jahreswechsel gutgeschrieben. Doch auch Gewinne aus Wertpapieren müssen gemeldet werden. Das gilt für jeden, der staatliche Mittel bezieht. Keine Angaben machen muss, wer weniger als 50 Euro an Zinseinnahmen hat."


    Also solltest du gegen den völligen Einbehalt der Gesamtzinsen Widerspruch einlegen.

  • Hallo lirafe,
    vielen Dank für deine Antwort und Hilfe. Ich werde Widerspruch einlegen. Gilt dieser Freibetrag denn auch für mich, da ich nur ein aufstockendes Hartz IV erhalten habe? Bin ja regulär arbeiten gegangen. In verschiedenen Foren habe ich gelesen, dass nur 30 Euro bei einem sonstigen Einkommen (also die Zinsen) sind. Ich habe mal auf meinem Bescheid nachgesehen, dort wurden 30 Euro als Einkommensbereinigung abgezogen.
    Gibt es eigentlich einen Paragraphen, wo diese 50 Euro Freibetrag festgeschrieben sind.
    Danke für Antworten.
    LG

  • sunshine


    Ich sehe gerade jetzt erst bei weiterem "Blättern", dass du einen nahezu gleichen Beitrag (Inhalt: Zinsen über 50 Euro) zwei Mal eingestellt hast. Bitte versuche, das künftig zu vermeinden. Es ist im Normalfall nicht so, dass man bei unterschiedlicher Formulierung verschiedene Antworten auf die eigentlich selbe Frage erhält. Aber in diesem Fall ... :


    @advocat
    Hier schreibst du zu sunshines Frage (Zitat): zinsen über 50 euro sind werden abzgl. versicheurngspauschale voll ...


    und zu ihrer (leider parallel gestellten Frage auch diese Zinsen betreffend) schreibst du wiederum (Zitat auszugsweise):


    "die 70 euro werden voll angerechnet und um die versicherungspauschale bereinigt.."


    Was denn nun?