Folgendes....
Mein Mann arbeitet seit Januar und unser ALG2 Antrag läuft bis 31.7.2010.
Ich in Elternzeit werde im August meine Arbeit wieder antreten, aber nur in Teilzeit.
Meine Tochter 9 Monate.
Mein Mann hat zum 14.05.2010 die kündigung bekommen, die wir auch schon bei der ARGE eingereicht haben.
Seit Januar bekommen wir knapp 50 Euro als ALG 2 im Monat März allerdings kein Betrag mehr weil wir über der Grenze liegen und der Antrag wurde aufgehoben, so stand es im Bescheid.
Meine Mutter hat zwei Bausparverträge auf meinen Namen, einen möchte sie nun gerne auflösen. Es sind knapp 1000 Euro drauf. Bei Bausparverträge hab ich bei Antrag angeben.
Eigendlich würde dies gerne meine Mutter nehmen , weil sie momentan am Anbauen ist um das ganze ein wenig mehr auf der Kante zu haben . Dies ist nicht möglich hat die ARge gesagt. Mein Name und gilt als Bargeld . Da aber für den einen Monat der Antrag aufgehoben wurde, kann man das Geld doch einfach nehmen oder muss man dies auch angeben.
Hierbei ist es eigendlich kein Thema wenn wir von den 1000 Euro halt leben müssten, hauptsache der Bausparvertrag wird aufgelöst.
Nun aber hier noch eine frage dazu, wie sieht es den nun aus wenn die diese 1000 euro auf den Sparbuch der Tochter anlegen würden und bei Bedarf an Neuanschaffungen der kleinen, wie zum Beispiel aktuell dann ein Autokindersitz davon bezahlt wird .
Wieviel Bargeld darf man den nun besitzen ?