Hallo,
bin voll erwerbsgemindert und bekomme Grundsicherung.
Bin jetzt von Hessen ( Neu-Isenburg) in die Pfalz nach Landau
gezogen. Habe nun meine Heizkostenendabrechnung vom 01.01.-31.03. 2010
erhalten. Wohne seit 01.04.2010 in Landau.
Das Erstellungsdatum der Abrechnung war am 26.04.2010.
Nun sagt der Kreis Offenbach, der bis zum 31.03. für mich zuständig war:
es wäre zwar richtig das sie bis zum 31.03. für mich zuständig waren, aber das Erstellungsdatum
der Rechnung wäre maßgebend. Da ich am 26.04. schon in Landau wohnte,
müßte nun Landau die Rechnung tragen.
Entspricht das den Tatsachen???
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Hallo,
hier spielt der anrechnungszeitraum eine rolle und in dem fall sind es die monate in denen du noch in offenbach warst, also das alte amt muss die alte rechnung begleichen egal welches erstellungsadatum im schreiben steht der abrechnungszeitraum ist maßgebend. wenn die behörde das abstreitet würde ich gleich mit einem anwalt drohen und einer dienstaufsichtsbeschwerde gegen die person...solche reiberein werden gerne von den ämtern angestachelt.
lg
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Hallo Majar,
vielen Dank für deine Auskunft. Es ist wirklich schlimm, da ist man schon durch Krankheit
gebeutelt, und dann wird man noch so in die Misere gebracht. Armes Deutschland !!!!!
trotzdem nochmal vielen Dank Majar, für deine Hilfe.
LG -
nein, die arge in landau ist dafür zuständig. du hast, wenn die heizkostenabrechnung angemessen ist, im april einen ansruch darauf. und im april bist du nun mal in landau gemeldet. die argumentation der offenbacher arge ist demzufolge richtig.
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hallo danielo,
meine aussage ist korrekt, sry aber ich weiss es genau!
lg
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Hallo Danielo,
es geht nicht um april, sondern um die drei monate davor.
januar bis märz.
lg -
hallo,
richtig deswegen ist der kreis offenbach dafür noch zuständig, weil nach landau ist er ja erst im april zugeszogen.
lg
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Da die KdU zum größten Teil aus dem kommunalen Topf gezahlt wird(ca.30% der Bund-70% das Land,Kreis und Kommune),muss hier der der Kreis Offenbach zahlen!
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der zeitpunkt der bedürftigkeit ist entscheident. und die nachzahlungen werden nun mal im april fällig.
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ja, danielo hat recht.
habe mit dem vdk telefoniert.
da das erstellungsdatum der 26.4. ist, war ich in landau
schon gemeldet.
der kreis offenbach hat mit mir nichts mehr zu tun, auch wenn
die nachzahlungin deren zeitraum war.
seltsam, aber nun ja.
da es in landau kein sozialamt mehr gibt, weiß ich nicht genau wohin ich mich jetzt wenden
muss. -
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na beim für die stadt landau zuständigen amt für grundsicherung. muss es doch dort geben.
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denke mal wird die arge sein.
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