400 € anrechnung, 58er regelung, etc.

  • Hallo ihr lieben,
    habe mal ein paar fragen:


    Meine 17jährige tochter und ich leben in einer bedarfsgemeinschaft. Die wohnung ist 6-11 m² zu gross. Ich bin chronisch krank, mit attesten belegt, da ich nicht umziehen kann übernimmt die arge ca. 98% der miete. Meine tochter bekommt einen regelsatz von ca.103 euro, nachdem das kindergeld abgezogen ist. Sie will nun etwas jobben (400 euro job), bzw. zum neuen schuljahr im herbst ein praktikum (ebenfalls ca. 400 euro) anfangen. Meine frage nun: Die arge darf doch nur mit den 103 Euro den verdienst meiner tochter aufrechnen und nicht auch noch was von der miete abziehen (die ja wegen meiner krankheit fast komplett gezahlt wird) oder sogar von meinem regelsatz?* Denn auch wenn ich allein in der wohnung wäre, würde ja die miete komplett gezahlt werden, obwohl die wohnung dann 16 – 21 m² zu gross wäre. So müsste doch folgende rechnung stimmen: von 400 euro darf man 100 ohne abzüge behalten, also werden von 300 euro 80% abgezogen, also 240 euro. Da aber nur 103 euro zum abziehen vorhanden sind müssten doch anstelle von 160 euro (300 – 240 = 60 + 100 = 160) 297 euro (300 – 103 = 197 + 100 = 297) übrigbleiben. Ist das richtig gerechnet?


    Kann ich meine tochter z.B. auch aus der bedarfsgemeinschaft rausnehmen und sie als untermieterin für eine geringfügige miete (z.B. 40 euro oder so) mitlaufen lassen?


    Bekomme ich die alleinerziehendenzulage über das 18. Lebensjahr meiner tochter hinaus?


    Was bedeutet die „58er regelung“? Ich habe gehört, man bekommt dann mehr urlaub, bis zu 16 wochen im jahr?


    danke schon mal im voraus für die beantwortung dieser fragen, vergelt's gott und alles gute
    peter

  • 16 wochen im jahr urlaub? bist du grieche?:mad:
    und deine tochter ist 17 jahre alt. da ist nichts mit eigenen mietvertrag, schon garnicht für 40 euro. grundsätzlich würde man jemanden 50 prozent der miete anrechnen. träumt mal weiter vom sozialistischen paradies.