Wird Miete übernommen falls ALG I?

  • Hallo an alle ich bin 24 Jahre alt und lebe mit meiner Mutter - die Hartz 4 bekommt - in einer Wohnung. Ich werde angerechnet als Bedarfsgemeinschaft, was sich als falsch herausgestellt hat (Hausgemeinschaft da ich nichts vom Amt beziehe) aber egal.^^


    Ich arbeite seit 2 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma mein Nettogehalt beträgt ca 950-1050€. Ich möchte gerne ausziehen, weil ich mit ihr nicht mehr klar komme, weiss aber leider nicht bis zu welcher Wohnungsgröße bzw. -Miete das Amt zahlen WÜRDE, falls ich arbeitslos werden würde. Da ich ja erst ALG I bekommen würde, wäre dies ja nicht so hoch, da mein Lohn ja nicht grade digge ist.^^


    Könnte ich überhaupt irgendwelche Hilfen bekommen wenn ich dann eine eigene Wohnung hätte? Oder erst bei ALG I? Oder gar nichts?^^ Habe gehört, wenn ich unter 25 Jahre ausziehe bekäme ich auch kein Wohngeld. Habe oft das Gefühl, als bekäme man mit Hartz 4 mehr wenn man alleine lebt als mit ALG I.


    Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, denn ich möchte wirklich auf eigenen Beinen stehen (meine mutter sagt immer ich würde das sowieso nicht schaffen und dann könne ich sehen wie ich klar komme) aber ich möchte dann auch nicht, falls ich arbeitslos werde, wieder zurück zu meiner Mutter müssen weil die Miete evlt vlt zu hoch ist etc^^


    Danke schonmal für evlt. Antworten
    Gruß Norman

  • hallo,


    dadurch das du erst 24 jahre jung bist gilst du nunmal als bedarfsgemeinschaft, das hat der gesetztesgeber so vorgesehen.ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung erst mit 25 jahren hast du die möglichkeit ohne probleme bei deiner mutter aus der bedarfsgemeinschaft auszutreten und dich auf deine eigene füsse zu stellen. das heisst dann beziehst du alg 1 kannst zusätzlich wohngeld beantragen und danach dann harzt 4 wenn alg 1 abgelaufen ist. wenn du jetzt eine eigene wohnung dem amt nachweisen kannst oder auch aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kannst, aus beruflichen Gründen umziehen musst oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt , geht das natürlich auch, das du aus der gemeinschaft raus kommst und dein alg 1 bei arbeitslosigkeit beantragen kannst zusätzlich dann wohngeld noch und dann geht das auch mit der eige.nen wohnung..die natürlich sich bei 1-1,2 zimmer bewegt das sind in etwa 45 m².


    lg

  • Norman86  
    Da du wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehst, wenn du ausziehst, kannst du auch ausziehen. Wenn du zunächst einfach mal nur eine wirklich bescheidende Wohnung mietest oder evtl. auch vorübergehend vielleicht erst einmal in eine WG ziehst (was aus unmittelbaren Erfahrungen = Sohn) wirklich nicht das Schlechteste ist, sondern als Anfang eher sehr positiv, weil man immer Ansprechpartner hat, Gleichgesinnte, zusammen kocht, Abende hat und so weiter, kommst du mit deinen 1000 Euro auch zurecht. Du bist nicht für deine Mutter verantwortlich. An: "Falls ich arbeitslos werde" würde ich den Moment nicht denken, sondern versuchen, den Job zu halten. Da du aber in Kürze 25 Jahre alt wirst, hättest du in dem Falle einer evtl. "Dann-Arbeitslosigkeit" auch Anspruch auf ALG I bzw. H IV. Insofern wäre es (falls du vermutest, den Job zu verlieren), wirklich gut, dass du "vorausschaust" und schon im Vorfeld - um sicher zu gehen, dass die Kosten übernommen werden würden -, eine "angemessene" Wohnung bzw. Zimmer in einer WG (Preis, Größe) mietest.


    Gruß. Lirafe

  • Hallo Norman,


    ich habe dich schon in gewisser weise verstanden, aber dennoch nochmal im detail..also wenn du ausziehst und eine eigene wohnung hast, dann arbeitslos wirst, würde es bei alg 1 sowie alg 2 eine Miethöhe von ca. 378 € warm sein die übernommen werden kann.


    lg

  • Ich sehe bis auf Miethöhe und Wohnungsgröße bei Dir gar kein Problem.


    Du bist 24 Jahre alt, solltest Du arbeitslos werden, bekommst Du 1 Jahr lang ALG1 (vielleicht sogar noch einen Zuschlag, wenn das nicht reicht als Wohngeld oder so). Wenn Du dann immer noch arbeitslos sein solltest, bist Du schon 25 Jahre alt. Somit hast Du da bezüglich Bedarfsgemeinschaft kein Problem mehr.


    Also finde ich die Idee mit WG oder kleiner Wohnung/Appartment gar nicht so schlecht.

  • ... du musst ja bei "WG" nicht wirklich an die Jahre mit deiner Ma denken, das ist unsinnig, sondern du kannst dir Menschen suchen, die dir ähnlich sind und mit bzw. bie denen du dich von Beginn an wohl fühlst - dich auch gut bei dem Gedanken fühlst, dann "nach Hause" zu kommen.


    Gruß.LiRaFe