Rückzahlung bei Todesfall?

  • Hallo,


    ich hoffe auf Eure Hilfe.
    Es geht um eine Familie. Sie beziehen Arbeitslsogengeld II. Der Ehemann ist nun ganz überraschend verstorben :-(
    Sie soll die bereits ausgezahlten Leistungen des Ehemannes für den Sterbemonat zurückzahlen. Ist das rechtens?
    Die Ehefrau (schwanger) sucht nun mit ihrem kleinen Kind eine neue Wohnung. Innerhalb von sechs Monaten soll sie von der ARGE ausziehen.Allerdings wurde sofort die Miete um eine Person gekürzt. Ist das so rechtens?
    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.


    LG, Luna

  • Also, was ist das denn für eine Arge? Normalerweise fordert man das Geld für einen Verstorbenen im Sterbemonat nicht zurück.
    Sollte die Arge jedoch erst zwei, oder drei Monate später vom Versterben erfahren, kann sie das Geld zurückfordern.

  • Hallo,


    nein, das kann nicht sein!


    Für Folgemonate mit sicherheit ja, aber während des Monats nein!


    Man hat ja das Recht das Geld bereits am ersten auszugeben.


    Niemand schreibt vor wann man das Geld ausgeben darf.


    Sicher liegt da ein Irrtum vor und die arge hat für Folgemonate zurück gefordert.


    natal