Bedarfsgemeinschaft mit Student

  • Hallo,


    ich habe gerade mein Studium abgeschlossen und bin im Mutterschaftsurlaub. Mein Lebenspartner studiert noch. Ich würde gern für mich und die Kinder Hartz IV beantragen und möchte nun wissen, ob die Mietkosten nun für alle oder nur für mich und die Kinder übernommen werden, da mein Lebenspartner wegen Studentenstatus keinen Anspruch auf Hartz IV hat. Darf er dann nebenher genug verdienen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und seinen Mietanteil zu bestreiten und wenn ja, wieviel darf er verdienen?


    Vielen Dank

  • ihr seit eine bedarfsbemeinschaft und sein einkommen wird auf alle angerechnet. als studierte wird es dir ja sicher nicht schwer fallen, einen hartz4-rechner bei goggle zu suchen, dort alle erforderlichen fakten einzugeben um euren hartz-anspuch zu ermitteln.

  • Tja, aber jeder Hartz IV Rechner geht automatisch davon aus, dass der Partner auch Anspruch auf Leistungen hat, was im Falle eines Studenten nicht gegeben ist. Also liegt der Fall leider nicht so einfach.

  • ladyluna: beim hartz iv rechner kommt es nicht darauf an, ob gemischte bg (wie hier) oder "richtige" bg


    die frage war aber volle mietkosten ja oder neine.
    die unterkunftskosten werden pro kopf geteilt.