Mietkosten: Umzug ohne konkrete Zusage, Miete im Rahmen, Qm zu groß (leider dringend)

  • Hallo allerseits,


    ich bin alleinerziehende Mutter meiner acht Monate alten Tochter und beziehe ALGII.


    Momentan wohne ich in einer 50m²-Wohnung (Kosten: 260€ (inkl. NK) + 120€ Stadtwerke).
    Eine generelle Zusage zu einem Umzug habe ich bereits (jetzige Wohnung ist zu klein für uns zwei und weitere schwerwiegende Gründe).


    Das Dilemma: Die Leistungen an mich erfolgen momentan nur als Darlehen (und zwar sogar nur teilweise Zahlungen, nicht in voller Höhe). Hintergrund ist, das vor ein paar Monaten leider meine Mutter verstorben ist, und ich jetzt ein "Zwangserbe" antreten muss. Das Amt prüft also gerade, inwieweit mein Vater dazu verpflichtet ist, mir ein Teil von dessen Haus auszahlen zu müssen (obwohl er darin noch wohnt), so dass ich ggfs. nicht mehr leistungsberechtigt sein würde.
    (Der Erbfall an sich ist zu komplex, ich schreibe das nur, um zu begründen, weshalb ich die Mietsituation momentan nicht direkt mit dem Amt klären kann). Die Prüfung kann laut Amt noch mehrere Wochen bis Monate dauern!


    Ich war schon seit Monaten auf der Suche nach einer neuen Wohnung, und habe jetzt endlich mal vom Vermieter eine Zusage erhalten. Und Fakt ist, dass ich aus der jetzigen Wohnung unbedingt raus muss.


    Die Kosten der neuen Wohnung liegen in dem für mein Gebiet erlaubten Rahmen (Kosten: 400+45NK + ~120Stadtwerke). Das Problem: Die Quadratmeterzahl ist zu groß!


    Positiv (letzten Endes auch für's Amt) ist allerdings die Tatsache, dass die neue Wohnung in der gleichen Strasse ist, und keine Umzugskosten anfallen.


    Meine Fragen:


    Eigentlich habe ich ja schon die Zusage zum Umzug, und die neue Wohnung wäre preislich auch legitim. Kann das Amt mir die Zahlung allein deswegen verwehren, weil die Wohnung zu groß ist?


    Kann ich letzten Endes dann sogar ohne die Mietkostenübernahme der alten Wohnung dastehen, oder müsste wenigstens ein Mietkostenzuschuss in dieser Höhre weitergezahlt werden?


    Wäre es Betrug, dem Amt nichts vom Umzug mitzuteilen (so könnte ich die vorige Frage quasi umgehen).



    Leider erwartet der Vermieter noch an diesem Wochenende eine Rückmeldung, ich bin wirklich für jeden Hinweis dankbar! :)

  • Meine Tochter hat auch eine etwas größere Wohnung. Ihr hat man gesagt, wenn der Preis im Limit ist,wird es bezahlt. Das Amt mit dem Umzug umgehen würde ich nicht, Dir steht die Wohnung ja zu. Viel Glück noch mit Deinen Behördenkämpfen, meine Tochter kann ein Lied davon singen.
    LG

  • da produkttheorie gilt, muss kosten für angemessene wohnung übernommen werden.
    ist wohnung zu klein und umzug beantragt, müssen auch höhere kosten übernommen werden
    bei "heimlichen" umzug müssen zumindest bisherige kosten übernommen werden
    betrug liegt nicht vor