Hi,
gibt es nun eigentlich eine Mindestgröße bzgl. e. Whg, auf der man bestehen kann???
Es muss doch Urteile dazu geben - wo sind die?
Ich finde nichts.
Hi,
gibt es nun eigentlich eine Mindestgröße bzgl. e. Whg, auf der man bestehen kann???
Es muss doch Urteile dazu geben - wo sind die?
Ich finde nichts.
Größe des Wohnraums
Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).
Link.http://www.sozialleistungen.in…/angemessene-wohnung.html
Link.http://www.finderecht.de/tipps/Hartz-IV.php
der weitaus größere faktor, auf den man bei der arge achtet, sind die kosten der unterkunft, also die miete inkl, aller nebenkosten einschließlich heizung.