Hallo, meine Tochter wird 17 Jahre und beginnt ab dem 1. August eine Ausbildung.
Muß der Kindsvater weiter Unterhalt zahlen? Sie bekommt 241€ von ihm. Ab August bekommt sie ca. 482€ Netto/Ausbildungsvergütung).
Mfg
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eine familienrechtliche frage gehört hier nicht her. kostenlos beim jugendamt beraten lassen.
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der nun zuleistende unterhallt mimdert sich erst ab volljährigkeit der tochter.
die ausbildungsvergütung, also vergütung aus einem ausbildungsberuf ist beim vollj. voll anzurechnen abzgl. 90 eur berufsb. aufwendungen. -
eine familienrechtliche frage gehört hier nicht her. kostenlos beim jugendamt beraten lassen.
wo gehört sie denn hin?
mfg -
der nun zuleistende unterhallt mimdert sich erst ab volljährigkeit der tochter.
die ausbildungsvergütung, also vergütung aus einem ausbildungsberuf ist beim vollj. voll anzurechnen abzgl. 90 eur berufsb. aufwendungen.Nein, leider nicht. Auch wenn die Tochter noch nicht 18 ist wird das Geld mit angerechnet.Hab mich da erkundigt beim JA.
mfg
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