hallo,
ich beziehe jetzt hartz4, meine tochter wird ab september die fachoberschule besuchen. die fahrtkarte zur schule wird 150 € kosten. welches gesetz schreibt vor das die fahrtkosten übernommen werden müssen? (welchen sinn hat es jeden monat von harz4 ein darlehen für die kosten aufzunehmen wenn man es sowieso nicht zurückzahlen kann ?)
mit freundlichen grüßen