fahrtkostenübernahme?

  • hallo,
    ich beziehe jetzt hartz4, meine tochter wird ab september die fachoberschule besuchen. die fahrtkarte zur schule wird 150 € kosten. welches gesetz schreibt vor das die fahrtkosten übernommen werden müssen? (welchen sinn hat es jeden monat von harz4 ein darlehen für die kosten aufzunehmen wenn man es sowieso nicht zurückzahlen kann ?)


    mit freundlichen grüßen

  • DIeses Sache ist Länderangelegenheit. Dort muss man nach den Gesetzen schauen.


    Z.B. Bayern: Die Übernahme der Fahrtkosten zur FOS/BOS ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung geregelt.


    in Sachsen- Anhalt: § 71 Schulgesetz


    Für die Fahrtkostenübernahme ist der Landkreis zuständig, in dem der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt.



    Möglich wäre eventuell auch, BaFöG zu beantragen, wobei hier nicht abgeschätzt werden kann, ob die voraussetzungen vorliegen.