Tochter zieht zur Mutter zurück

  • Ich beziehe alg2 und wohne( noch) in meiner 60 qm Wohnung mit 475,- Miete 378,- zahlt Amt, den Rest muß ich alleine drauf zahlen. . Bis 2009 wohnte meine Tochter (18 Jahre)noch bei mir. Sie zog zu ihrer Oma und hat dort ihre Ausbildung fast beendet.
    Nun muß Oma ins Heim und meine Tochter zieht wieder zu mir.
    Sie erhält Unterhalt 146,- 184,-Kindergeld und ihr Ausbildungsgeld.475,- Netto.
    Ich hab nur das Geld vom Amt. Jetzt zu meiner Frage: Wieviel wird von ihrem Einkommen angerechnet, wenn sie wieder bei mir wohnt.Mit wieviel muß sie sich an der Wohnung beteiligen?
    Danke im Voraus

  • Hallo,
    also die neue regellung besagt ja das kinder unter 25 sowieso zu hause wohnen bleiben müssen. das heisst das ihre tochter wieder in die bedarfsgemeinschaft aufgenommen wird, das müssen sie natürlich dem amt bekannt geben. dann wird die miete wieder durch zwei personen geteilt, das heisst auf ihrer bedarfsberechnung steht ihre tochter mit drinn und es wird das kindergeld und auch der unterhalt als auch die ausbildungsvergütung als einkommen in der bedarfsgemeinschaft angerechnet. wobei natürlich pauschale abzüge berechnet werden, ebenso fahrkostenauslagen für die ausbildung. was jetzt unter dem strich genau noch übrig bleibt, was sie vom amt bekommen kann ich ihnen nicht genau sagen, aber fakt ist das weiterhin die miete und auch die nebenkosten sowie pauschal die versicherungen übernommen werden.


    LG