Muss ich den Job annehmen?

  • Hallo allerseits,


    bin mit der momentanen Situation etwas überfordert und hoffe, dass mir hier vielleicht jemand etwas weiterhelfen kann.


    Folgendes Problem:
    Ich bin seit April wieder arbeitslos und beziehe bis Ende Juli noch mein restliches Arbeitslosengeld 1. Ich hab noch ein Nebeneinkommen von 160 Euro im Monat und komme zusammen mit dem ALG (570,-) auf 730 Euro. Jetzt habe ich mich auf die vorgeschriebenen 5 Stellen beworben und wurde zu nem Vorstellungsgespräch eingeladen. War dann auch beim Vorstellungsgespräch und dort wurde mir dann gesagt (was aus der Stellenbeschreibung allerdings nicht hervorging), dass es sich um 15 Stunden in der Woche handelt, bei ca. 12 Euro Brutto. Ich würde bei dieser Stelle also Brutto auf 720 Euro kommen, von denen 80 Euro nochmal für eine Busfahrkarte abgezogen werden müssten, da sich die Stelle in einem Vorort, der Stadt in der ich wohne befindet.
    Und nun meine Frage: Muss ich den Job annehmen, da ich mich ja beworben habe und auch bereits beim Vorstellungsgespräch war? Die 730 Euro, die ich durch ALG1 und Nebentätigkeit im Monat zur Verfügung habe, reichen mir ja schon kaum aus.


    Ich bin super dankbar, für jede Hilfe.

  • Hallo,


    hier mal eine kleine Erläuterung:


    Unzumutbarkeit aus persönlichen Gründen


    Die Unzumutbarkeit einer Beschäftigung aus persönlichen Gründen ergibt sich oftmals aus der Höhe des damit erzielten Arbeitsentgelts.


    Während der Ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Beschäftigung als unzumutbar anzusehen, wenn das hiermit zu erzielende Arbeitsentgelt mehr als 20% unter dem Arbeitsentgelt liegt, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldanspruches als Bemessungsgrundlage dient. Zwischen dem dritten und sechsten Monat des Arbeitslosengeld-Bezuges ist eine Beschäftigung bei einer Einbuße von mehr als 30% als unzumutbar anzusehen.


    Mit der Dauer der Arbeitslosigkeit sinken die Anforderungen an die Zumutbarkeit der Beschäftigung. Dies führt dazu, dass ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung nur dann als unzumutbar anzusehen ist, wenn das aus der Beschäftigung erzielbare Nettoeinkommen unter Beachtung der mit der Beschäftigung verbundenen Aufwendungen geringer ist, als die Höhe des Arbeitslosengeldanspruches.


    Also fakt ist, das ist Lohndumping, also gehe zum Amt und sage du lehnst es aufgrund von Lohndumping ab. Und erkläre deine Lage..ist das beste Mittel.


    LG

  • 12 euro brutto sind kein lohnduping. zudem hättest du anspruch auf ergänzend hartz4. also bei ablehnung ist eine sanktion eher wahrscheinlich. und bei ergänzend hartz4 hast du anspruch auf ein verbilligtes ticket im öffentlichen nahverkehr.

  • was ich noch vergessen habe ist, dass du bei bezug von ergänzendem hartz4 noch einkommensfreibeträge hast, womit du zudem ein höheres netto unterm strich haben würdest als derzeit. zudem bist du verpflichtet alles zutum, um aus der arbeitslosigkeit heraus zukommen. aber wenn ich mir deinen beitrag und die wortwahl im einzelnen


    Zitat

    habe ich mich auf die vorgeschriebenen 5 Stellen beworben


    anschaue, denke ich mal dass du zu diesem personenkreis gehörst, die einfach keine lust haben.


    Westerwelle hat recht!