Sperrung/ Widerspruch

  • hallo zusammen,


    Habe ein großes Problem mit der Arge, wer weiß wie ich mich verhalten kann ?


    War Jahrelang Selbständig bis Mai 2008, im November 2008 habe ich mich Arbeitslos gemeldet ,da ich keinerlei Mittel mehr hatte. Bis August 2009 bekam ich Hartz 4 und ab 1.09.2009 wurde ganz versagt nach §66 erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)wegen fehlenden Unterlagen (nachweise ) Habe mir einen Anwalt genommen ,wo immer wieder Einspruch erhoben wird und immer wieder abgelehnt wird, Ab denn 01.11.2009 habe ich ein Gewerbe angemeldet ,wo ich ca. 100 Euro im Monat verdiene .In der Zwischenzeit habe ich mir schon richtig viel Geld leihen müssen, damit ich meine miete ,Essen, usw. bezahlen kann. Schuldscheine habe ich denen auch vorgelegt, die sie aber nicht richtig anerkennen.
    Mein Anwalt meint, dann müssen wir wohl Klagen....doch Klagen bedeutet Jahre.Ich habe jetzt schon etliche Inkasso ,Gerichtsvollzieher schreiben und mein Anwalt weiß sich da auch kein richtigen Rat,was ich machen kann.Da ich in Rechtschutz bin, kann ich auch leider den Anwalt nicht wechseln.
    Bis zur Klage bin ich obdachlos und verhungert und verschuldet.


    Meine wichtige Frage: Wenn ich mein Gewerbe abmelde , kann ich mich wieder ganz neu anmelden ?
    Habe gehört, wenn ich mein Gewerbe abmelde ist es ein neuer Fall, nach 6 Monaten..


    Wer kann mir da helfen?


    vielen Dank im voraus

  • Hallo maggy,


    also zunächst einmal würde ich mich an eine schuldnerberatungsstelle wenden, die können dir erstmal helfen die Gläubiger ruhig zu stellen. damit du den Kopf frei bekommst. Dann muss ich mal sagen suche dir einen neuen Anwalt wen nötig wird dir auch gleich einer von der Schuldnerberatung gestellt *kostenlos* da du unter der Armutsgrenze lebst nach deiner Schilderung steht dir Rechtskostenbeihilfe zu. Die Arge muss zumindest die Miete übernehmen sowie die KK-SV Beiträge, wenn du nachweisen kannst das du nichts Verdienst, zumindest für einen gewissen Zeitraum. Deine wichtige Frage: du kannst jeder zeit dein Gewerbe abmelden und ebenso eine neues Anmelden, viel wichtiger ist ja die Steuerliche Meldung, wegen USt.-Befreiung (kleinunternehmer-Regelung) die nach beendigung eines Gewerbes auch wieder Neu beantragt werden muss. .... wenn ich die Frage richtig verstanden habe? ansonsten formuliere sie doch ein wenig anders ;-)


    LG

  • Hallo maggy,


    aha... na dann eben noch mal anders ;-) Ja sobald du dein Gewerbe abgemeldet hast und es schriftlich in der Hand hälst, kannst du zur Arge gehen und Dich dort arbeitlos melden. wenn in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens 6 Monate/180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden hast
    # es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von Vornherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren, und
    # Ihr Bruttoarbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten, gerechnet vom letzten Tag Ihrer letzten Beschäftigung an rückwärts, die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV (2009: 30.240 Euro) nicht überstiegen hat und Sie können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auch erfüllen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben.


    LG

  • mein anwalt hat entweder keine ahnung oder keine lust.denn einzigen rat was er hat, das wir klagen müssen....aber wie gesagt, bis dahin bin ich verhungert...kann auch nicht mal zu arzt gehen, weil ich seit september 2009 keine krankenversicherung habe.