Fahrkostenhilfe Bewerbungsgespräch

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem. Bin momentan auf der suche nach einen job. Habe nun kommenden Samstag ein gespräch in berlin. ich selbst wohne und lebe in NRW.


    nun meine frage, im moment bin ich für diese woche, auf urlaub bei meinen eltern, die leben ca 70 km. weit weg von berlin. nun habe ich per mail eine einladung zum gespräch bekommen in berlin.


    nun will ich natürlich dafür einen fahrkostenantrag haben, weil ich ja so oder so ... hätte fahren müssen auch wenn ich gerade nicht bei meinen eltern gewesen bin. wohnsitz ist in NRW nähe Dortmund.


    Habe ich also anspruch auf die kostenerstattung oder wird man mir diese nicht gewähren, weil ich ja so und so gerade in der nähe bin?


    die unternehmen, an die ich meine bewerbungen geschrieben habe, wissen ja nicht, dass ich in dieser woche zb. urlaub beantragt habe. aber ich kann ja nun schlecht sagen zum geschäftsführer, ich komme nicht, lass uns dass ne woche später machen, nur das ich mein "geld" für diese aufwendung bekomme?


    was meint ihr dazu, hat da jmd infos für mich ...?


    wäre lieb, danke

  • Hallo Chris,
    nach der unten angegebenen gesetzeslage steht dir eine erstattung zu.


    SGB III
    § 45 Leistungen


    Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten


    1. für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),


    2. im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)


    übernommen werden.


    LG

  • gut das mir ne leistung zusteht, dass glaube ich, aber problem ist folgendes ...


    ich bin von Mo-Sa auf urlaub bei meinen eltern, diese wohnen im land brandenburg. ich wohne eigentlich in NRW. habe diese woche per mail erfahren, dass ich diesen Sa. zum bewerbungsgespräch nach berlin kommen soll, wo ich mich auf eine stelle beworben habe.


    habe zwar nicht mit gerechnet,dass die mich einladen aber nun gut. nun bin ich ja im moment, nur gute 70 km weg davon, weil ich ja bei meinen eltern zum urlaub bin. die frage die sich stellt, ob ich trotzdem die strecke Dortmund - Berlin und wieder zurück bezahlt bekomme? in Brandenburg selbst, bin ich nur "gast", bin hier nicht mehr gemeldet.


    andere frage ist, die sich mir dann noch stellt, was ist mit dem urlaubstag? habe ich anrecht auf eine gutschrift, weil ich ja an diesem tag ein vorstellungsgespräch habe?


    danke schon mal...


    gruß

  • Hallo,


    Zunächst noch mal ne Frage: hast du die Urlaubstage angemeldet bei der ARGE? Denn es steht Dir ja Frei wann du deine rechtmäßigen 21 Tage Urlaub nimmst... das heist der eine Tag den du als Urlaub nicht mehr verwenden kannst bleibt dir ja erhalten. Des weiteren kannst du dann natürlich die Fahrtkosten erst von dem Ort berechnen wo du dich derzeit aufhälst das wäre dann der Besuchsort bis Berlin ...aber wie gesagt nur wenn du den Urlaub auch angemeldet hast!! Dann nimmst du die Fahrkarten und reichst sie mit dem Antrag auf Kostenerstattung wegen Vorstellungsgespräch im Amt ein und vergiss bitte nicht eine Bestätigung des Arbeitgebers, das du da warst, zum Vorstellungsgespräch. Es gibt auch die möglickeit der Vorab Zahlung durch die ARGE, aber nur wenn du den Termin Nachweisen kannst (Anschreiben).


    LG