Hallo Jungs und Mädels.
Habe mal eine Frage im Bezug auf Einkommensanrechnung und Fahrkostenanrechnung.
Meine Freundin, welche bei mir in der Bedarfsgemeinschaft lebt aht seit März wieder arbeit (Teilzeit). Sie bekommt noch zusätzlich vom Arbeitgeber steuerfrei Fahrkosten bezahlt. Diese stehen auch auf dem Lohnzettel mit drauf. In dem gesamten Nettolohn der auf den Lohnzettel steht sind die Fahrkosten mit drinne. Nun aht Das Amt den Nettolohn voll angerechnet. Der Arbeitgeber hat auch bei Ausfüllen des Anlageblat für Einkommen die Fahrkosten auch mit draufgeschrieben. Darf das Amt diese Kosten mit anrechnen oder nur den Nettolohn ohne Fahrkosten?
Vielen Danke schonmal für die Antworten.
Gruß Th0r1140