Anspruch auf Hartz4 - mit Partner zusammenlebend

  • Hallo Leute,


    oh, jetzt ists bei mir auch soweit.... auch ich brauche dringend eure Hilfe.


    Folgende Situation:


    Ich bekomme noch bis zum 08.06.2010 Arbeitslosengeld I. Seit Januar 2009 lebe ich mit meinem Freund (der erwerbstätig ist) im Haus seiner Eltern.


    Seine Eltern erhalten beide Hartz 4. Bisher haben wir es mit der Miete so geregelt, dass ich ihnen 150,00 € "bar auf die Kralle" gegeben habe monatlich, da wir beim Arbeitsamt keine schlafenden Hunde wecken wollten und sich die Eltern meines Freundes nicht rechtfertigen müssen für den schriftl. Kontoeingang. Meinem Freund überweise ich für Nebenkosten ca. 50,00 € jeden Monat.


    Jetzt die große Frage: Steht mir Hartz 4 zu und was ist mit der Krankenversicherung? EIne Bekannte, die seit Jahren Hartz4 bezieht, sagte: "Ohne Bescheissen geht es nicht, sonst kriegst du nichts." und hat mir geraten, mir entweder ein 1-Zimmer-Appartment zu nehmen oder anzugeben, dass ich in einer Bedarfsgemeinschaft (WG) lebe. Man könne mir ja nicht das Gegenteil beweisen. Ist das so einfach?


    Ich tendiere dazu anzugeben, dass ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Habt ihr einen guten Tipp für mich? Wie sind eure Erfahrungen?


    Vielen Dank für eure Antwort!
    kungtse

  • Hallo Joachim,
    vielen Dank erst einmal für deine Antwort:)
    Mein Freund verdient ca. 2.200,00 € brutto. Das dürften ca. 1.200,00 € sein. Ich war schon bei einem Verein, der Arbeitslose unterstützt. Der meinte, mein Freund dürfte nicht mehr als 1.054,00 € netto haben, sonst bekomme ich nichts...
    Es ist zum Mäusemelken zurzeit. Ich setze wirklich schon alles (sprich HImmel und Hölle) in Bewegung, um an einen Job zu kommen. Bin ausgebildete Bürokauffrau und Fremdsprachenkorrespondentin mit ca. 16 Jahre Berufserfahrung und finde trotzdem nix...:(
    Dank' dir schon mal für deine Antwort...
    kungstse