Hallo allerseits
Ich (31) lebe seit nun fast einem Jahr mit meiner Freundin (22) zusammen. Im August 2009 hat sie ihre Lehre erfolgreich abgeschlossen und ist seitdem auf der Suche nach Arbeit. Sie bekommt jeden Monat Arbeitslosenhilfe und dieser Anspruch läuft bis August 2010.
Ich selbst bin berufstätig und frage mich jetzt, ob meine Freundin nun überhaupt Anspruch auf Hartz IV hat. Wie ist der weitere Ablauf, wenn die Leistung im August erlischt ? Muss ich dann bei einem Hartz 4-Antrag mein Einkommen dann offenlegen ? Hat sie z.B. keinen Anspruch auf Hartz 4, wenn ich evtl. "zuviel" verdiene ?
Ich hoffe ihr könnt uns dabei helfen, denn ich kenne mich damit überhaupt nicht aus