Hallo zusammen,
ich beziehe seit April 2010 ALG2 und habe am 27.04. den positiven Bescheid von der ARGE bekommen. Zum 1. Mai habe ich dann rückwirkend das Geld für April und die Vorrauszahlung für Mai erhalten. Insgesamt ca. 1800 € ( bekomme 420 € , da schwanger) Jetzt möchte ich gegen den Bescheid Widerpsruch einlegen (es geht um den Zuschuss zur Krankenversicherung), war heute beim Amtsgericht, zwecks Rechtsbeistand, die mir mitteilten mein Einkommen (eben die Zahlung von der ARGE für April und Mai) wäre zu hoch. Fakt ist das ich ein Einkommen von 1800€ im Mai hätte, egal ob es sich dabei um meinen Anspruch für April handelt. Jetzt muss ich binnen 4 Wochen den Widerspruch eingereicht haben, aber kann mir keinen Rechtsbeistand nehmen, weil ich als ALG2 Bezieherin zu viel Einkommen hab ????? Ist das richtig so ???
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Widerspruch kannst du auch ohne Rechtsbeistand einlegen.
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ja, mach ich jetzt eh, aber mich wundert es trotzdem, dass der Rechtsbeistand verwehrt wird. Wenn ich als ALG2 Bezieherin höre ich hätte ein zu hohes Einkommen...naja, das klingt halt irgendwie komisch
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@ LenaMarie gültig ist der Leistungsbescheid auf dem stehen die monatlichen Einkünfte durch die ALG II Leistungen, diese sind maßgeblich bei der Prüfung der PKH (Prozeßkostenhilfe) alles andere ist Käse!
Geh nochmals zum Rechtspfleger und frag nach!
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alles klar, Danke für die Antwort!! Die sagten mir meine Kontoauszüge seien ausschlaggebend...ich lass das jetzt eh über einen Anwalt laufen, der auch direkt die Beihilfen beantragt vielleicht hilft das ein wenig. Manchmal habe ich das Gefühl die machen was sie wollen und wenn man sich nicht ansatzweise auskennt, ist man ein wenig aufgeschmissen.
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