Kindesunterhalt bei neuer Heirat

  • Mein Lebenspartner ist geschieden und hat 2 Kinder, ein Kind lebt in unserem Haushalt & ist knapp 19 Jahre. Er macht bald sein Abi , anschliessend Zivi & wird danach Studieren. Der Kleine ( knapp 12 ) lebt bei seiner Mutter & geht zur Schule. Wir ziehen in Erwägung in absehbarer Zeit zu heiraten. Nun möchten wir wissen ob er für seinen jüngsten Sohn mehr Unterhalt zahlen müsste als er eh schon zahlt. Die Exfrau zahlt KEINEN Unterhalt für den Großen da sie nicht genug verdient !!!


    Vielen Dank schonmal für Eure Antworten:)

  • Er muß normalerweise wegen Heirat nicht mehr Unterhalt zahlen. Allerdings könnte sich durch Steuerklassenänderung mehr Netto ergeben, das der Berechnung zugrundeliegt. Eigentlich würde sich ja auch der Kindesunterhalt gegeneinander aufheben, wenn jeder eines der Kinder hat. Verdient idie Frau wirklich, ja, oder hat sie gar kein Einkommen? In dem Fall könnte man noch in Erwägung ziehen, die geteilten Freibeträge beide komplett auf deinen "Dann-Ehemann" eintragen zu lassen.

  • Das mit Unterhalt gegeneinander aufrechnen gibt es nicht- so die Richterin. Seine Ex verdient knapp 1000 €, plus Kindergeld & Unterhalt. Somit also nicht genug daß sie ihrem Ältesten Sohn Unterhalt zahlen müsste bzw könnte.

  • Der Selbstbehalt ist geringer als 1000 €, so dass dann doch noch eine Differenzbetrag, wenn auch nicht in Höhe der Regelsätze, die lt. Düsseldorfer Tabelle festgelegt sind, dabei herauskäme, den sie zu zahlen hätte. KiGeld und Unterhalt zählen nicht mit.

  • Danke für Eure Antworten bis jetzt. :)


    Leider wurde bei Gericht festgelegt daß sie KEINEN Unterhalt an ihren ältesten Sohn zahlen muß !!!
    Begründung : Sie verdient nicht genug .
    Vielmehr ist es sogar so daß sie ihren ältesten Sohn & ihren Exmann am liebsten ruinieren möchte - wenn sie denn könnte !!! Sie strebte ständig Prozesse an die man auch untereinander hätte regeln können... Sie ist sogar der Meinung daß ihr Ex Sonderleistungen für z.B Schullandheim & Nachmittagsbetreuung trotz Unterhalt für den jüngsten Sohn zahlen muß ... Wenn er dies zukünftig nicht mehr tun will wird sie den nächsten Prozess anstreben wobei wieder unnötiges Steuergeld zum Fenster rausgeworfen wird .