Hallo !
Am 12.04.10 habe ich eine neue Stelle bekommen. Vorher habe ich zusammen mit meiner Freundin ALG II als Bedarfsgemeinschaft bezogen. Ca. eine Woche nach Arbeitsbeginn bekam ich ein Schreiben in dem ich aufgefordert wurde, a) Arbeitsvertrag b) Lohnabrechnung c) Kontoauszüge bis zum 30.04.10 vorzulegen.
Das ganze ist natürlich nicht machbar, da ich ja erst zum Monatsende bzw. im neuen Monat eine Abrechnung geschweige denn Gehalt bekomme.
Auf eine telefonische Rückfrage wurde mir dann mitgeteilt das ich die Unterlagen einreichen soll sobald sie vorliegen.
Nichtsdestrotrotz haben wir für den April nicht einen Cent bekommen, ohne jegliche Information über eine Einstellung der Zahlung oder sonstiges.
Ich frage mich ob so ein Verhalten unter Arbeitsförderung zu verstehen ist, direkt von Beginn alles streichen und Zahlung einstellen, sobald eine Person die Arbeit aufnimmt.
Mir steht zumind. bis zum 12.04.10 noch ALG II zu, meiner Freundin für den ganzen Monat.
PS.: Weiss jemand wie es gehandhabt wird, aus einer Bedarfsgemeinschaft wieder eine Einzelperson zu machen, meine Freundin ist ja weiterhin ohne Beschäftigung.