Wieviel Anspruch???

  • Hallo also meine Situation ist so. Ich bin 22 werde 23 mein Partner 23 wird 24 er war er rehafall gewesen ist aber wegen seiner psyche rausgenommen worden weil er sein Vorbereitungsjahr abgebrochen hat. So nun war es so hatten wir beide kurzfristig ne arbeit wirklich sehr kurzfristig weil war ne Zeitarbeitsfirma und die war auch nicht wirklich dolle deswegen wurden wir auch wieder gekündigt. Nun wurde ja alles neu berechnet und irgendwie werd eich daraus nicht schlau.


    Er bekommt 246,00 zur sicherung des Lebensunterhalts und ich auch. So schon ma der erste punkt. Weil ich hab nur 169 bekommen und die sache ist die das wir beide monate davor also April und März 348,02 bekommen haben beide den Betrag. Da stellt sich die Frage warum nur so wenig aufeinmal?


    Denn müssen beide 179 € bezahlen für unterkunft.


    So wie gesagt meine Frage beläuft sich daraufhin warum kriegen wir 200 € weniger bezahlt???


    Obwohl ja alles ist wie beim alten außer das er dieses Vorbereitungsjahr nicht mehr hat und wir damit ja logsicherweise noch weniger haben.

  • Was steht denn im Bescheid wie sich die 246,00 € und die 169,00 € errechnen. Ist da eventuell noch Geld von der Zeitarbeitsfirma verrechnet.

  • Hallo Liebe leutz! Undzwar gehts jetz wieder mal darum waren heute beim Termin gewesen und die bearbeiterin meinte es werden weil wir zusammenleben 20% abgezogen. Als Begründung: Das man wenn man zu zweit ist alles nur 1x braucht.


    Ich frag mich da ja jetzt echt wie sie das meint und wo darin die Logik steckt? Weil ich bin der Meinung ich will ja mit meinen Freund zusammen leben und den nicht verhungern lassen

  • sie meint das die regelleistung bei einer bedarfsgemeinschaft laut gesetz nur 90 % besteht


    das kommmt daher, weil bei zwei leuten die glühlampe trotzdem nur einmal brennt, der kühlschrank usw. nicht zeiwmal in der Küche steht usw. und daher ein synergieeffekt entsteht, der zu geringeren leistungen führt