Frage Kontovollmacht

  • Hallo


    Folgende Situation:
    Ich bekomme Harz 4. Und mein Vater hat ein ansehnliches Vermögen und hat mir jetzt eine Kontovollmacht dafür erteilt. Muss ich das bei der Agentur angeben? Was passiert wenn ich es nicht tue und sie dahinter kommen?
    Mein Vater und ich führen keine Bedarfsgemeinschaft. Ich habe einen eigenen Haushalt.

    schon mal danke für die Hilfe

  • Hallo


    Folgende Situation:
    Ich bekomme Harz 4. Und mein Vater hat ein ansehnliches Vermögen und hat mir jetzt eine Kontovollmacht dafür erteilt. Muss ich das bei der Agentur angeben? Was passiert wenn ich es nicht tue und sie dahinter kommen?
    Mein Vater und ich führen keine Bedarfsgemeinschaft. Ich habe einen eigenen Haushalt.

    schon mal danke für die Hilfe


    Moin moin


    wie du es bereits geschrieben hast bildet ihr keine BG daher brauchst du das der ARGE nicht mitteilen.
    Ich denke mal das das Vermögen deines Vaters nur Ihm gilt und nicht dir, daher is das egal ob du ne Kontovollmacht hast oder nicht.
    Es ist ja nicht dein Geld was auf dem Konto ist ?!
    In diesem Sinne....


    lg

  • falsch. im rahmen der routinemäßigen bankabfragen kommt die arge ehedem drauf.
    wie naiv seit ihr eigetlich. so leicht wird einem der sozialbetrug nun auch nicht gemacht. zumal das heute nur ein mausklick ist.

  • falsch. im rahmen der routinemäßigen bankabfragen kommt die arge ehedem drauf.
    wie naiv seit ihr eigetlich. so leicht wird einem der sozialbetrug nun auch nicht gemacht. zumal das heute nur ein mausklick ist.


    Ja dann bekommt das amt es raus und dann??
    Verlangen das er das Vermögen Seines
    Vaters aufzubrauchen hat können sie nicht da es nicht sein Vermögen ist.
    Und der Vater brauch nichts von dem Vermögen abdrücken da sie nicht zusammen in einer BG leben.
    lg

  • die Frage ist ja, reicht die Kontovollmacht, um das Geld in "mein Vermögen" übergehen zu lassen?
    Es bleibt ja sein Geld.


    Nein, mit der Vollmacht kannst du nur mitbestimmen was zb. mit dem Konto & co. passiert.
    Rechtlich bleib es solange das Geld deines Vaters bis er es dir schenkt oder ähn.
    lg

  • seit vorsichtig, die arge kennt alle tricks um vermögen zu kaschieren. und mit einer kontovollacht kann man durchaus geld abheben.


    Danielo


    Was willst du??
    Willst du hier jemaden etwas unterstellen??
    Wenn es für dich reicht das wenn man ne vollmacht vom konto hat das das dann schon "dein" vermögen ist dann bleib dabei, aber richtig sind schon die aussagen.


    Und zum Thema Geld abheben, ja das ist richtig, aber es gehört Ihm trozdem nicht!

  • Ganz so unrichtig liegt Danielo da nicht, denn ein Nachbar ist ein Nachbar und kein Verwandter ersten Grades!


    Letztlich kann man in der Vollmacht natürlich anfüjhhren das diese nur der Überbringung und nicht der Aneignung dient, es gilt die Glaubhaftmachung beim Amt!

  • Durch die Kontovollmacht könnte der Sohn theoretisch über das Geld des Vaters mit verfügen.Allerdings kann die ARGE auch nicht so ohne weiteres dies unterstellen.Es kommt immer auch darauf an warum diese Kontovollmacht erteilt wurde und wenn man dies ordentlich erklären kann besteht kein Grund warum das Amt irgendetwas unterstellen sollte.