Neutrale Überprüfung von Änderungsmitteilungen

  • Hallo ins Forum,
    als HartzIV-Empfänger und paralleler Selbstständigkeit erhalten wir fast monatlich Änderungsmitteilungen aufgrund abgegebener Gewinnermittlungen. Das ist etwas ungewöhnlich, wurde uns von unserem Ansprechpartner bei der Arge mitgeteilt.
    In diesen Änderungsmitteilungen sind aufgrund Gewinnermittlungen jedesmal neuberechnete Leistungen aufgeführt. Letztens erhielten wir eine Rückzahlaufforderung in Höhe von 2.600.- und jetzt fast einen Monat später eine Nachzahlung in Höhe von fast 3.500.-
    Das haut doch vorne und hinten nicht hin.


    Wo ist ein Anlaufpunkt für uns, der diese ganzen Änderungsmitteilungen neutral überprüfen kann?
    Diese Berechnungsbögen sind für einen Laien kaum zu verstehen.

  • So richtig kann ich dir zwar nicht weiterhelfen, aber vielleicht hilft dir der Hinweis dazu, wie das bei mir läuft, etwas weiter. Ich habe irgendwann einmal während eines Leistungszeitraumes dem Amt Geldeingänge mitgeteilt und genauf aufgelistet. Daraufhin erhielt ich einen Anruf, dass das erst relevant ist und ich es noch einmal mitteilen soll, wenn ich den Fortsetzungsantrag stelle. Das tat ich und zu dem Zeitpunkt war das erledigt. Inzwischen ist es so, dass ich auch immer (sozusagen rückwirkend) mitteile, ob und was ich dann verdient habe/hatte und das würde verrechnet werden. Inzwischen ist es so, dass ich eine "Prognose" für die nächsten Monate abgeben muß, damit danach dann der nächste Bewilligungszeitraum berechnet werden kann. Alles aber ist anders als bei dir/euch, im Laufe eines Bewilligungszeitraumes wird hier - wenn dann erst einmal bewilligt ist - nichts gefordert, so durcheinander es im übrigen auch sein mag.


    Gruß. Lirafe