Arbeitsvertrag ab dem 19.04. / Rückzahlung Hartz IV ?

  • Hallo,


    ich habe im Folgenden drei Fragen. Zunächst der Sachverhalt:


    Nach meinem Studium (Ende Juli 2009) musste ich leider ALG II-Leistungen in Anspruch nehmen. Zum Glück habe ich nun relativ zügig eine Anstellung beim Bundesland XY in einem Ministerium gefunden. Der Arbeitsvertrag lautet ab dem 19.04.2010. Ab diesem Datum habe ich mich gleichsam ordnungsgemäß vom Leistungsbezug "abgemeldet". (Was ungläubig aufgenommen wurde - Tenor: Könnte ich denn von meinen zukünftigen Gehalt leben? - ohne auf die tatsächliche, zu erwartende (Besoldung nach Tabelle), Summe zu schauen"


    Für den April habe ich aber noch die kompletten Leistungen von der ARGE erhalten. Meine Fallmanagerin machte mich darauf aufmerksam, dass ich selbstverständlich zu viel erhaltene Leistungen rückzahlen müsse, weil sie davon ausgeht, dass mein erstes Gehalt heute (am letzten Tag des Monats April) kommt. Auf Nachfragen beim Landesbesoldungsamt teilte man mir mit, dass eine erste Gehaltszahlung (für den Zeitraum vom 19.04.2010 - 30.05.2010) jedoch erst zum 30.05.2010 auf meinem Konto sei.


    Frage 1: Wie verhält es sich nun? Nach dem Zuflussprinzip müsste doch ein Einkommen zur Verrechnung mit den Leistungen schon im Monat April auf meinem Konto landen, oder?


    Frage 2: Ich habe gleichzeitig folgende Eingliederungsleistungen beantragt: Einstiegsgeld (um finanzielle Not ab Mai 2010 auszuschließen) und Fahrkostenübernahme bis zur Zahlung des ersten Gehalts. Da ich ab Mai 2010 keine "normalen" Leistungen mehr erhalte, benötige ich Übergangsgeld. Ich konnte leider während meiner Studienzeit bzw. als "Hartz4-ler" keinen Geldpuffer aufbauen. Nach Lesen der entsprechenden Gesetzestexte SGB II §16b könnte die Eingliederungsmaßnahme "Einstiegsgeld" auf mich zutreffen.
    Welche Erfolgsaussichten hat dies?


    Frage 3: Desweiteren kam heute ein Brief: Ich solle für die vergangenen 3 Monate mein Einkommen nachweisen, obwohl von Anfang des Hartz IV-Bezugs an klar war , dass ich jeden Monat 96€ aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis beziehe. Ist das als eine Art "Misstrauen zum Abschied" zu verstehen?


    Danke für eure Hilfe,
    gainsbourg