Hallo ins Forum,
wir haben uns innerhalb von HartzIV selbstständig gemacht.
Nun haben wir uns einen PKW zugelegt, der rein als Firmenfahrzeug gilt.
Da es ein älteres Auto ist und die Investition günstig war, haben wir und zunächst nichts dabei gedacht,
daß der Tacho defekt ist (Geschwindigkeit wird angezeigt, aber keine laufenden Kilometer mehr).
Da das Fahrzeug wirklich nur betrieblich genutzt wird, kam zuerst gar nicht die Frage nach Führung eines Fahrtenbuches bei uns auf.
Nachdem wir nun aber die ersten monatlichen Gewinnermittlungen bei der Arge abgaben, kam der PKW ins Gespräch und uns wurde mitgeteilt, daß trotz rein betrieblicher Fahrten das Führen eines Fahrtenbuches Pflicht sei. Der Tacho muß daher instand gesetzt werden.
Meine Frage nun ist, ob es ein Urteil gibt, daß aussagt, daß es langt die angefahrenen Kunden und die Orte aufführt.
Klar sagt mir der Menschenverstand, daß so ja gar nicht die eventuellen "Doch-Privatfahrten" erfaßt werden können, aber manchmal gibt es ja doch Urteile, die einen verwundern:o